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Datei Diskussion:Roy Clark.jpg

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§ 22: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

Sind die Bedingungen erfüllt? --Hartmut Mester 18:56, 12. Mär. 2011 (UTC)

Und was sagt der entsprechende § über die Abbildung einer Person des öffentlichen Interesses aus, um die es sich hier handelt? Geh bitte davon aus, dass ich einen guten Teil meiner Zeit damit verbringe, Erlaubnisse einzuholen. Und ich denke, bislang hat es mit den von mir eingestellten Artikeln oder Bildern noch keinen Ärger gegeben. --Dervomeer 21:41, 12. Mär. 2011 (UTC)