Cuxpedia sucht Bilder aus Ihrem Fotoalbum. Sie können uns helfen. Mehr...

Departement der Elbmündung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus cuxpedia
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Hinweis)
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 8: Zeile 8:
  
 
Eine weitere Konsequenz der Eingliederung in das französische Kaiserreich war, dass auch in Cuxhaven und dem Lande Hadeln Französisch als Amtssprache eingeführt wurde und das französische Recht galt. Noch heute zeugen zweisprachig verfasste Dokumente von dieser Zeit, die bis 1814 andauerte.
 
Eine weitere Konsequenz der Eingliederung in das französische Kaiserreich war, dass auch in Cuxhaven und dem Lande Hadeln Französisch als Amtssprache eingeführt wurde und das französische Recht galt. Noch heute zeugen zweisprachig verfasste Dokumente von dieser Zeit, die bis 1814 andauerte.
 +
 +
====Hinweis====
 +
 +
Ergänzend hierzu siehe auch: [[Franzosenzeit]]
  
 
==Literatur==
 
==Literatur==

Aktuelle Version vom 1. September 2010, 09:59 Uhr

Departement Elbmündungen.jpg

Das Departement der Elbmündung war während der Franzosenzeit eines von drei "hanseatischen Departements".

Im Dezember 1810 wurden unter anderem Ritzebüttel und das Land Hadeln dem französischen Kaiserreich einverleibt. Als Ausfluss dieser "Verwaltungsmaßnahme" wurden drei "hanseatische Departements" geschaffen, eines davon war das so genannte "Departement der Elbmündung" ("Département des Bouches de l'Elbe").
Den "hanseatischen Departements" stand ein gemeinsamer Generalgouverneur vor, den einzelnen Departements ein französischer Präfekt, der seinen Sitz für das Elbdepartement in Hamburg hatte.
Am 4. Juli 1811 legte Napoleon die Grenzen der Departements endgültig fest. Dabei unterteilte er die Departements in Arondissements und diese in Kantone. Nach dieser Einteilung bestand das Arondissement Stade aus den Kantonen Ritzebüttel, Otterndorf, Neuhaus, Freiburg, Himmelpforten, Stade, Horneburg, Jork, Bremervörde und Zeven.
Auf unterer Verwaltungsebene waren die Kantone wiederum in Mairien eingeteilt.

Eine weitere Konsequenz der Eingliederung in das französische Kaiserreich war, dass auch in Cuxhaven und dem Lande Hadeln Französisch als Amtssprache eingeführt wurde und das französische Recht galt. Noch heute zeugen zweisprachig verfasste Dokumente von dieser Zeit, die bis 1814 andauerte.

Hinweis

Ergänzend hierzu siehe auch: Franzosenzeit

Literatur

Hans-Eckhard Dannenberg und Heinz-Joachim Schulze (Hrsg.): Geschichte des Landes zwischen Elbe und Weser, Band III, Neuzeit, Stade 2008, ISBN 978-3-9801919-9-9