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Groß-Hamburg-Gesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das „Gesetz über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen“ –Kurz: „Groß-Hamburg-Gesetz“- vom [[26. Januar]] [[1937]] trat am [[1. April]] [[1937]] in Kraft. Es regelte diverse territoriale Gebietsbereinigungen und führte in Cuxhaven dazu, dass die bisher hamburgischen Gemeinden [[Arensch-Berensch]], [[Gudendorf]], [[Holte-Spangen]], [[Oxstedt]] und [[Sahlenburg]] in den preußischen Landkreis [[Hadeln]] eingegliedert wurden und die zu Hamburg gehörende Stadt [[Cuxhaven]] zum ebenfalls preußischen Stadtkreis wird. Das bedeutet, dass es ab sofort kein Hamburgisches Amt [[Ritzebüttel]] und damit auch keinen [[Amtsverwalter]] mehr gibt.  
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Das „Gesetz über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen“ –Kurz: „Groß-Hamburg-Gesetz“- vom [[26. Januar]] [[1937]] trat am [[1. April]] [[1937]] in Kraft. Es regelte diverse territoriale Gebietsbereinigungen und führte in Cuxhaven dazu, dass die bisher hamburgischen Gemeinden [[Berensch-Arensch|Arensch-Berensch]], [[Gudendorf]], [[Holte-Spangen]], [[Oxstedt]] und [[Sahlenburg]] in den preußischen Landkreis [[Hadeln]] eingegliedert wurden und die zu Hamburg gehörende Stadt [[Cuxhaven]] zum ebenfalls preußischen Stadtkreis wird. Das bedeutet, dass es ab sofort kein Hamburgisches Amt [[Ritzebüttel]] und damit auch keinen [[Amtsverwalter]] mehr gibt.  
  
 
Zum Ausgleich für den Verlust erhält Hamburg neben diversen Gemeinden wie z.B. Altona, Wandsbeck und Harburg, auch weiterhin Hafenrechte in [[Cuxhaven]] sowie den [[Amerikahafen]], das [[Steubenhöft]] und das Neufeld.
 
Zum Ausgleich für den Verlust erhält Hamburg neben diversen Gemeinden wie z.B. Altona, Wandsbeck und Harburg, auch weiterhin Hafenrechte in [[Cuxhaven]] sowie den [[Amerikahafen]], das [[Steubenhöft]] und das Neufeld.

Version vom 24. Mai 2009, 13:34 Uhr

Das „Gesetz über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen“ –Kurz: „Groß-Hamburg-Gesetz“- vom 26. Januar 1937 trat am 1. April 1937 in Kraft. Es regelte diverse territoriale Gebietsbereinigungen und führte in Cuxhaven dazu, dass die bisher hamburgischen Gemeinden Arensch-Berensch, Gudendorf, Holte-Spangen, Oxstedt und Sahlenburg in den preußischen Landkreis Hadeln eingegliedert wurden und die zu Hamburg gehörende Stadt Cuxhaven zum ebenfalls preußischen Stadtkreis wird. Das bedeutet, dass es ab sofort kein Hamburgisches Amt Ritzebüttel und damit auch keinen Amtsverwalter mehr gibt.

Zum Ausgleich für den Verlust erhält Hamburg neben diversen Gemeinden wie z.B. Altona, Wandsbeck und Harburg, auch weiterhin Hafenrechte in Cuxhaven sowie den Amerikahafen, das Steubenhöft und das Neufeld.

Cuxhaven erhält von Hamburg eine Übergangsbeihilfe von 750.000 RM (1937), 500.000 RM (1938) und 300.000 RM (1939), um die durch das Gesetz entstandenen neuen Aufgaben der Unterhaltung von Straßen, dem Krankenhaus, der Polizei, der Höheren Schulen, dem Wasserwerk und dem Sielwesen leisten zu können.


Literatur

  • Peter Bussler: Historisches Stadtlexikon für Cuxhaven. Heimatbund der Männer vom Morgenstern, Bremerhaven 2002. ISBN 3-931771-36-9
  • Hermann Borrmann: Daten zur Geschichte des Amtes Ritzebüttel und der Stadt Cuxhaven. Verlagsgesellschaft Cuxhaven mbH & Co Cuxhavener Nachrichten KG, 1982.
  • Hermann Borrmann: Bilder zur Geschichte des Hamburgischen Amtes Ritzebüttel und der Stadt Cuxhaven, Teil 2. Verlagsgesellschaft Cuxhaven mbH & Co Cuxhavener Nachrichten KG, 1983.


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