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Groß-Hamburg-Gesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Groß-Hamburg-Gesetzt''' überführte in einer Gebiets-Bereinigung [[Cuxhaven]] aus dem [[hamburg]]er Amtsbereich an das preußische Hannover.
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Das '''Groß-Hamburg-Gesetz''' überführte in einer Gebiets-Bereinigung [[Cuxhaven]] aus dem [[Hamburg]]er Amtsbereich an das preußische Hannover.
  
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==Die Vorgeschichte==
  
 
Das Groß-Hamburg-Gesetz hatte einen Vorgänger. Der Preußisch-Hamburgische Hafenvertrag von 1928 regelte die Zusammenarbeit der Häfen Altona, Hamburg, Harburg und wohl auch Cuxhaven. Man wollte in Zukunft so handeln, als ob es keine Landesgrenzen gäbe. Vor der Vertragsunterzeichnung waren die Häfen bittere Konkurrenten!
 
Das Groß-Hamburg-Gesetz hatte einen Vorgänger. Der Preußisch-Hamburgische Hafenvertrag von 1928 regelte die Zusammenarbeit der Häfen Altona, Hamburg, Harburg und wohl auch Cuxhaven. Man wollte in Zukunft so handeln, als ob es keine Landesgrenzen gäbe. Vor der Vertragsunterzeichnung waren die Häfen bittere Konkurrenten!
  
Es gab keine deutsche Stadt, die Adolf Hitler so häufig besuchte, wie Hamburg. Er hatte Hamburg 33-mal besucht.
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Es gab keine deutsche Stadt, die Adolf Hitler so häufig besuchte, wie Hamburg. Er hatte Hamburg 33 mal besucht.
 
* [[1935]] fuhr er auf dem Ausflugsschiff „[[Jan Molsen]]“ vom Hafen aus elbabwärts. Er wurde auf die enge geographische Nachbarschaft zwischen Hamburg und Altona hingewiesen und angeblich wurde auf dieser Flussfahrt der Keim für das Groß-Hamburg-Gesetz gesät.
 
* [[1935]] fuhr er auf dem Ausflugsschiff „[[Jan Molsen]]“ vom Hafen aus elbabwärts. Er wurde auf die enge geographische Nachbarschaft zwischen Hamburg und Altona hingewiesen und angeblich wurde auf dieser Flussfahrt der Keim für das Groß-Hamburg-Gesetz gesät.
  
* Eine etwas andere Darstellung legt dies Ereignis auf [[1936]]. Der damalige 1. Hamburger Bürgermeister Carl Vincent Krogmann beschrieb den Ablauf der Entscheidung Hitlers so:
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Eine etwas andere Darstellung legt dies Ereignis auf [[1936]]. Der damalige 1. Hamburger Bürgermeister Carl Vincent Krogmann beschrieb den Ablauf der Entscheidung Hitlers so:
      Eine Wende erfolgte, als Hitler die Modelle für die Hochbrücke und eine Landeanlage für Überseefahrgastschiffe vorgeführt wurden, die in der Nähe der Altonaer Grenze gebaut werden sollten. Hitler fragte, warum die Landeanlage nicht weiter westlich geplant sei. Ich erwiderte, das sei Altonaer Gebiet, darüber könne Hamburg nicht verfügen. So dürfen wir nicht denken, entgegnete Hitler, die Trennung von Altona und Hamburg sei ein Unsinn. Er ... ermächtigte uns, auch auf Altonaer Gebiet zu planen.
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* "Eine Wende erfolgte, als Hitler die Modelle für die Hochbrücke und eine Landeanlage für Überseefahrgastschiffe vorgeführt wurden, die in der Nähe der Altonaer Grenze gebaut werden sollten. Hitler fragte, warum die Landeanlage nicht weiter westlich geplant sei. Ich erwiderte, das sei Altonaer Gebiet, darüber könne Hamburg nicht verfügen. So dürfen wir nicht denken, entgegnete Hitler, die Trennung von Altona und Hamburg sei ein Unsinn. Er ... ermächtigte uns, auch auf Altonaer Gebiet zu planen".<br/>
      Der Generalbebauungsplan von 1940/41 sah die nie gebaute Superbrücke über die Elbe zwischen Övelgönne und dem Petroleumhafen vor. Das liegt einen guten Kilometer westlich des jetzigen Autobahntunnels.
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Der Generalbebauungsplan von 1940/41 sah die nie gebaute Superbrücke über die Elbe zwischen Övelgönne und dem Petroleumhafen vor. Das liegt einen guten Kilometer westlich des jetzigen Autobahntunnels.
  
 
Hermann Göring griff die Groß-Hamburg-Frage auf und bewirkte eine rasche Durchführung.
 
Hermann Göring griff die Groß-Hamburg-Frage auf und bewirkte eine rasche Durchführung.
  
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==Die Regelung==
  
Das „Gesetz über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen“, kurz: „Groß-Hamburg-Gesetz“, vom [[26. Januar]] [[1937]] trat am [[1. April]] [[1937]] in Kraft. Es regelte diverse territoriale Gebietsbereinigungen. So fallen die ehemals preußischen Städte Altona, Wandsbek und Harburg-Wilhelmsburg sowie 27 umliegende Gemeinden Hamburg zu. Dagegen fallen Geesthacht, Großhansdorf, Schmalenbek und Cuxhaven mit den Gemeinden des Amtes Ritzebüttel an Preußen. Das führte in Cuxhaven dazu, dass die bisher hamburgischen Gemeinden [[Berensch-Arensch|Arensch-Berensch]], [[Gudendorf]], [[Holte-Spangen]], [[Oxstedt]] und [[Sahlenburg]] in den preußischen Landkreis [[Hadeln]] eingegliedert wurden und die zu Hamburg gehörige Stadt [[Cuxhaven]] zum ebenfalls preußischen Stadtkreis wird. Das bedeutet, dass es ab sofort kein Hamburgisches Amt [[Ritzebüttel]] und damit auch keinen [[Amtsverwalter]] mehr gibt. Allerdings behält Hamburg auch weiterhin Hafenrechte in [[Cuxhaven]] sowie den [[Amerikahafen]], das [[Steubenhöft]] und das [[Neufeld]]. Ebenso fällt die Insel [[Neuwerk]] an das preußische Hannover. Mit dem Cuxhavenvertrag fällt sie [[1969]] im Tausch mit verschiedenen Arealten im cuxhavener [[Hafen]]gebiet wieder an Hamburg zurück.
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Das „Gesetz über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen“, kurz: „Groß-Hamburg-Gesetz“, vom [[26. Januar]] [[1937]] trat am [[1. April]] [[1937]] in Kraft. Es regelte diverse territoriale Gebietsbereinigungen. So fallen die ehemals preußischen Städte Altona, Wandsbek und Harburg-Wilhelmsburg sowie 27 umliegende Gemeinden Hamburg zu. Dagegen fallen Geesthacht, Großhansdorf, Schmalenbek und Cuxhaven mit den Gemeinden des Amtes Ritzebüttel an Preußen. Das führte in Cuxhaven dazu, dass die bisher hamburgischen Gemeinden [[Berensch-Arensch|Arensch-Berensch]], [[Gudendorf]], [[Holte-Spangen]], [[Oxstedt]] und [[Sahlenburg]] in den preußischen Landkreis Land [[Hadeln]] eingegliedert wurden und die zu Hamburg gehörige Stadt [[Cuxhaven]] zum ebenfalls preußischen Stadtkreis wurde. Das bedeutete, dass es ab sofort kein Hamburgisches Amt [[Ritzebüttel]] und damit auch keinen [[Amtsverwalter]] mehr gab. Allerdings behielt Hamburg auch weiterhin Hafenrechte in [[Cuxhaven]] sowie den [[Amerikahafen]], das [[Steubenhöft]] und das [[Neufeld]]. Ebenso fiel die Insel [[Neuwerk]] an das preußische Hannover. Mit dem Cuxhavenvertrag fiel sie [[1969]] im Tausch mit verschiedenen Arealen im Cuxhavener [[Hafen]]gebiet wieder an Hamburg zurück.
  
Cuxhaven erhält von Hamburg eine Übergangsbeihilfe von 750.000 RM ([[1937]]), 500.000 RM ([[1938]]) und 300.000 RM ([[1939]]), um die durch das Gesetz entstandenen neuen Aufgaben der Unterhaltung von [[Straßen|Straßen]], dem Krankenhaus, der Polizei, der Höheren Schulen, dem Wasserwerk und dem Sielwesen leisten zu können.  
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Cuxhaven erhielt von Hamburg eine Übergangsbeihilfe von 750.000 RM ([[1937]]), 500.000 RM ([[1938]]) und 300.000 RM ([[1939]]), um die durch das Gesetz entstandenen neuen Aufgaben der Unterhaltung von [[Straßen|Straßen]], dem Krankenhaus, der Polizei, der Höheren Schulen, dem Wasserwerk und dem Sielwesen leisten zu können.
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==Konsequenz==
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Diese Regelung brachte die Randgemeinde Sinstorf vom Landkreis Harburg zu Hamburg, deren Kirche seither den Neuwerker [[Leuchtturm Neuwerk, groß|Turm]] als ältestes Hamburger Bauwerk abgelöst hat.
  
 
== Literatur ==
 
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Version vom 3. September 2012, 11:24 Uhr

Das Groß-Hamburg-Gesetz überführte in einer Gebiets-Bereinigung Cuxhaven aus dem Hamburger Amtsbereich an das preußische Hannover.

Die Vorgeschichte

Das Groß-Hamburg-Gesetz hatte einen Vorgänger. Der Preußisch-Hamburgische Hafenvertrag von 1928 regelte die Zusammenarbeit der Häfen Altona, Hamburg, Harburg und wohl auch Cuxhaven. Man wollte in Zukunft so handeln, als ob es keine Landesgrenzen gäbe. Vor der Vertragsunterzeichnung waren die Häfen bittere Konkurrenten!

Es gab keine deutsche Stadt, die Adolf Hitler so häufig besuchte, wie Hamburg. Er hatte Hamburg 33 mal besucht.

  • 1935 fuhr er auf dem Ausflugsschiff „Jan Molsen“ vom Hafen aus elbabwärts. Er wurde auf die enge geographische Nachbarschaft zwischen Hamburg und Altona hingewiesen und angeblich wurde auf dieser Flussfahrt der Keim für das Groß-Hamburg-Gesetz gesät.

Eine etwas andere Darstellung legt dies Ereignis auf 1936. Der damalige 1. Hamburger Bürgermeister Carl Vincent Krogmann beschrieb den Ablauf der Entscheidung Hitlers so:

  • "Eine Wende erfolgte, als Hitler die Modelle für die Hochbrücke und eine Landeanlage für Überseefahrgastschiffe vorgeführt wurden, die in der Nähe der Altonaer Grenze gebaut werden sollten. Hitler fragte, warum die Landeanlage nicht weiter westlich geplant sei. Ich erwiderte, das sei Altonaer Gebiet, darüber könne Hamburg nicht verfügen. So dürfen wir nicht denken, entgegnete Hitler, die Trennung von Altona und Hamburg sei ein Unsinn. Er ... ermächtigte uns, auch auf Altonaer Gebiet zu planen".

Der Generalbebauungsplan von 1940/41 sah die nie gebaute Superbrücke über die Elbe zwischen Övelgönne und dem Petroleumhafen vor. Das liegt einen guten Kilometer westlich des jetzigen Autobahntunnels.

Hermann Göring griff die Groß-Hamburg-Frage auf und bewirkte eine rasche Durchführung.

Die Regelung

Das „Gesetz über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen“, kurz: „Groß-Hamburg-Gesetz“, vom 26. Januar 1937 trat am 1. April 1937 in Kraft. Es regelte diverse territoriale Gebietsbereinigungen. So fallen die ehemals preußischen Städte Altona, Wandsbek und Harburg-Wilhelmsburg sowie 27 umliegende Gemeinden Hamburg zu. Dagegen fallen Geesthacht, Großhansdorf, Schmalenbek und Cuxhaven mit den Gemeinden des Amtes Ritzebüttel an Preußen. Das führte in Cuxhaven dazu, dass die bisher hamburgischen Gemeinden Arensch-Berensch, Gudendorf, Holte-Spangen, Oxstedt und Sahlenburg in den preußischen Landkreis Land Hadeln eingegliedert wurden und die zu Hamburg gehörige Stadt Cuxhaven zum ebenfalls preußischen Stadtkreis wurde. Das bedeutete, dass es ab sofort kein Hamburgisches Amt Ritzebüttel und damit auch keinen Amtsverwalter mehr gab. Allerdings behielt Hamburg auch weiterhin Hafenrechte in Cuxhaven sowie den Amerikahafen, das Steubenhöft und das Neufeld. Ebenso fiel die Insel Neuwerk an das preußische Hannover. Mit dem Cuxhavenvertrag fiel sie 1969 im Tausch mit verschiedenen Arealen im Cuxhavener Hafengebiet wieder an Hamburg zurück.

Cuxhaven erhielt von Hamburg eine Übergangsbeihilfe von 750.000 RM (1937), 500.000 RM (1938) und 300.000 RM (1939), um die durch das Gesetz entstandenen neuen Aufgaben der Unterhaltung von Straßen, dem Krankenhaus, der Polizei, der Höheren Schulen, dem Wasserwerk und dem Sielwesen leisten zu können.

Konsequenz

Diese Regelung brachte die Randgemeinde Sinstorf vom Landkreis Harburg zu Hamburg, deren Kirche seither den Neuwerker Turm als ältestes Hamburger Bauwerk abgelöst hat.

Literatur

  • Peter Bussler: Historisches Stadtlexikon für Cuxhaven. Heimatbund der Männer vom Morgenstern, Bremerhaven 2002. ISBN 3-931771-36-9
  • Hermann Borrmann: Daten zur Geschichte des Amtes Ritzebüttel und der Stadt Cuxhaven. Verlagsgesellschaft Cuxhaven mbH & Co Cuxhavener Nachrichten KG, 1982.
  • Hermann Borrmann: Bilder zur Geschichte des Hamburgischen Amtes Ritzebüttel und der Stadt Cuxhaven, Teil 2. Verlagsgesellschaft Cuxhaven mbH & Co Cuxhavener Nachrichten KG, 1983.


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