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Herrschaftliches Moor: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit einer Größe von 40,0 ha gehört das Naturschutzgebiet "Herrschaftliches Moor" in [[Lüdingworth]] zu den vier Naturschutzgebieten im Aufgabenbereich der Stadt Cuxhaven als Untere Naturschutzbehörde. Es ist mit dem Kennzeichen NSG LÜ 087 mit Verordnung vom [[20. Mai]] [[1983]], die am [[16. Juni]] 1983 in Kraft getreten ist, zum Naturschutzgebiet erklärt worden.
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Mit einer Größe von 40,0 ha gehört das Naturschutzgebiet "Herrschaftliches Moor" in Lüdingworth zu den vier Naturschutzgebieten im Aufgabenbereich der Stadt Cuxhaven als Untere Naturschutzbehörde. Es ist mit dem Kennzeichen NSG LÜ 087 mit Verordnung vom [[20. Mai]] [[1983]], die am [[16. Juni]] 1983 in Kraft getreten ist, zum Naturschutzgebiet erklärt worden.
  
37,9 ha des Naturschutzgebietes sind gleichzeitig so genanntes FFH-Gebiet (Gebiet nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie<ref>Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen</ref>). Dieses Gebiet umfasst die Lüdingworther Naturschutzgebiete [[Aßbütteler Moor]] und Herrschaftliches Moor.  
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37,9 ha des Naturschutzgebietes sind gleichzeitig so genanntes FFH-Gebiet (Gebiet nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie<ref>Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom [[21. Mai]] [[1992]] zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen</ref>). Dieses Gebiet umfasst die Lüdingworther Naturschutzgebiete [[Aßbütteler Moor]] und Herrschaftliches Moor.  
  
 
Das Naturschutzgebiet ist der unkultivierte Restbestand eines ansonsten kultivierten Hochmoores.
 
Das Naturschutzgebiet ist der unkultivierte Restbestand eines ansonsten kultivierten Hochmoores.

Version vom 4. August 2011, 22:03 Uhr

Herrschaftliches Moor ist ein Naturschutzgebiet in Lüdingworth.

Mit einer Größe von 40,0 ha gehört das Naturschutzgebiet "Herrschaftliches Moor" in Lüdingworth zu den vier Naturschutzgebieten im Aufgabenbereich der Stadt Cuxhaven als Untere Naturschutzbehörde. Es ist mit dem Kennzeichen NSG LÜ 087 mit Verordnung vom 20. Mai 1983, die am 16. Juni 1983 in Kraft getreten ist, zum Naturschutzgebiet erklärt worden.

37,9 ha des Naturschutzgebietes sind gleichzeitig so genanntes FFH-Gebiet (Gebiet nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie[1]). Dieses Gebiet umfasst die Lüdingworther Naturschutzgebiete Aßbütteler Moor und Herrschaftliches Moor.

Das Naturschutzgebiet ist der unkultivierte Restbestand eines ansonsten kultivierten Hochmoores.


Fußnoten

  1. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

Karte

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