Cuxpedia sucht Bilder aus Ihrem Fotoalbum. Sie können uns helfen. Mehr...

Kommunalwahl

Aus cuxpedia
Version vom 12. September 2011, 20:01 Uhr von Matze (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „'''Kommunalwahlen''' in Niedersachsen ==Allgemeines== Die Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens wählen ihre kommunalen Vertretungen für die Landkreise, St...“)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Kommunalwahlen in Niedersachsen

Allgemeines

Die Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens wählen ihre kommunalen Vertretungen für die Landkreise, Städte, Stadtbezirke, Gemeinden, Samtgemeinden und Ortschaften. In mehreren Landkreisen, Städten, Samtgemeinden und Gemeinden werden auch Landrätinnen, Landräte, Ober-/Bürgermeisterinnen und Ober-/Bürgermeister direkt von den Wahlberechtigten in ihr Amt gewählt. Wo dies der Fall ist, erfahren Sie durch die öffentlichen Bekanntmachungen der örtlichen Wahlleitungen. Wer für mehrere Wahlen wahlberechtigt ist, zum Beispiel für den Kreistag, den Rat der Gemeinde, die Bürgermeisterin/den Bürgermeister, erhält auch mehrere Stimmzettel. Die Namen der sich bewerbenden Kandidatinnen und Kandidaten stehen auf den Stimmzetteln und werden auch ca. vier Wochen vor dem Wahltag durch die Bekanntmachungen der Wahlleitungen über die zugelassenen Wahlvorschläge veröffentlicht. Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern gemacht werden.

Wer darf wählen?

Sie können an der Wahl teilnehmen, wenn Sie Deutsche oder Deutscher sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern) besitzen, am Wahltag Ihr 16. Lebensjahr vollendet haben und

  • seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem Sie wählen wollen, Ihren

Wohnsitz haben (z.B. im Landkreis für die Wahl des Kreistags)

  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
  • in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.

Die Wählerverzeichnisse werden von den Gemeinden (Samtgemeinden) geführt. In Ihr Wählerverzeichnis werden Sie in der Regel automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern Sie nicht vergessen haben, sich in Ihrer Gemeinde (rechtzeitig) anzumelden!

Wo wird gewählt?

Wenn Sie in Ihr Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten Sie automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Auf ihr ist angegeben, in welchem Wahllokal Sie wählen können. Ausnahmsweise dürfen Sie auch durch Briefwahl wählen, wenn Sie einen Wahlschein beantragt und erhalten haben (vergleiche Rückseite).

Wie wird gewählt?

Sie erhalten je einen Stimmzettel für jede Wahl, an der Sie teilnehmen (z.B. einen für die Wahl des Kreistags und einen für die Wahl des Rates Ihrer Gemeinde, gegebenenfalls auch jeweils einen Stimmzettel für die Wahl einer Landrätin/eines Landrates oder einer Bürgermeisterin/eines Bürgermeisters).

Wahl der Vertretungen

Für die Wahl der Vertretungen (z.B. Kreistag, Rat der Gemeinde) können Sie, anders als bei Bundestags- und Landtagswahlen, auf jedem Stimmzettel drei Kreuze machen! Sie haben für jeden Stimmzettel drei Stimmen! Sie können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einer einzigen Bewerberin/einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag geben. Sie können Ihre Stimmen aber auch auf mehrere Gesamtlisten und/oder mehrere Bewerberinnen/Bewerber desselben Wahlvorschlags oder verschiedener Wahlvorschläge verteilen.

Wahl der Bürgermeisterinnen/Bürgermeister und der Landrätinnen/Landräte

Sofern solche Direktwahlen in Ihrem Wahlgebiet erfolgen, haben Sie nur eine Stimme für jede dieser Wahlen, die Sie einer Bewerberin/einem Bewerber Ihrer Wahl durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel geben können.

Was sollten Sie beachten?

• Wenn Sie Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sind Sie wahrscheinlich nicht im Wählerverzeichnis eingetragen. Sie können das nachprüfen: die Wählerverzeichnisse werden bei Ihrer Gemeinde (Samtgemeinde) zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wenn Sie nicht eingetragen sind, können Sie eine Berichtigung beantragen. Beachten Sie bitte: wenn Sie in mehreren Orten eines Wahlgebiets eine Wohnung haben, werden Sie nur am Ort der Hauptwohnung in das Wählerverzeichnis eingetragen!

  • Es ist ein guter demokratischer Brauch, dass man am Wahltag selbst zum Wahllokal

geht. Wenn Sie verhindert sind, in Ihrem Wahllokal zu wählen, oder ohne Ihr Verschulden nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie einen Wahlschein beantragen und von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen.

  • Wahlschein und Unterlagen für die Briefwahl erhalten Sie von Ihrer Gemeinde

(Samtgemeinde) auf schriftlichen oder mündlichen (nicht: telefonischen) Antrag