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Wattwagen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 5. Mai 2007, 21:22 Uhr

Wattwagen auf dem Weg nach Sahlenburg

Die Insel Neuwerk ist bei Niedrigwasser von Sahlenburg und von Duhnen aus bequem mit dem Wattwagen zu erreichen.

Für die Personenbeförderung dürfen nur mit zwei geeigneten Pferden bespannte Wagen mit hochliegendem Gestell eingesetzt werden (§2 der Wattwagenverordnung). Zur Sicherheit der Fahrgäste sind auf Wattwagen unter anderem folgende Ausrüstungsgegenstände mitzuführen:

  • Erste-Hilfe-Material
  • Trillerpfeife
  • ein betriebsbereites Funkgerät (Betriebsfunk Kurverwaltung)

Wattwagen werden jährlich von einer Abnahmekommision bestehend aus einem Vertreter der Stadt Cuxhaven, einem Metallbaumeister, einem Stellmachermeister und einem Sattlermeister abgenommen.

Wer einen Wattwagen lenken will, benötigt eine entsprechende Fahrerlaubnis.

  • Eine Beifahrererlaubnis berechtigt zum einer Fahrt hinter einem Hauptfahrer
  • Eine Selbstfahrerlaubnis kann nach dreijähriger Praxis erteilt werden und berechtig zu selbständigen Fahrten.
  • Eine Hauptfahrerlaubnis wird nach sechsjähriger Fahrpraxis erteilt und berechtigt zur Führung von Wattwagen (Beifahrer)

Weblinks

Wattwagenverordnung