Wrack: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein '''Wrack''' (v. mittelniederdt.: ''wrack'' = herumtreibender Gegenstand) ist ein mit deutlich sichtbaren Zeichen des Verfalls oder durch Beschädigung unbrauchbar gewordener (nur teilweise, als Rest vorhandener) Schiffs-, Flugzeug- oder anderer früher beweglicher Körper. Am häufigsten wird der Begriff im Zusammenhang mit untergegangenen Schiffen verwendet. Für Gebäude und technische Anlagen ist dagegen der Begriff Ruine gebräuchlich. | Ein '''Wrack''' (v. mittelniederdt.: ''wrack'' = herumtreibender Gegenstand) ist ein mit deutlich sichtbaren Zeichen des Verfalls oder durch Beschädigung unbrauchbar gewordener (nur teilweise, als Rest vorhandener) Schiffs-, Flugzeug- oder anderer früher beweglicher Körper. Am häufigsten wird der Begriff im Zusammenhang mit untergegangenen Schiffen verwendet. Für Gebäude und technische Anlagen ist dagegen der Begriff Ruine gebräuchlich. | ||
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Wracks, die älter als 100 Jahre sind, werden durch die [http://portal.unesco.org/culture/en/ev.php-URL_ID=2635&URL_DO=DO_TOPIC&URL_SECTION=201.html'''UNESCO 2001 Konvention zum Schutz von Unterwasserkulturerbe'''] geschützt, soweit ein betroffener Staat diese Konvention ratifiziert hat. | Wracks, die älter als 100 Jahre sind, werden durch die [http://portal.unesco.org/culture/en/ev.php-URL_ID=2635&URL_DO=DO_TOPIC&URL_SECTION=201.html'''UNESCO 2001 Konvention zum Schutz von Unterwasserkulturerbe'''] geschützt, soweit ein betroffener Staat diese Konvention ratifiziert hat. | ||
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Aktuelle Version vom 13. Oktober 2010, 09:39 Uhr
Ein Wrack (v. mittelniederdt.: wrack = herumtreibender Gegenstand) ist ein mit deutlich sichtbaren Zeichen des Verfalls oder durch Beschädigung unbrauchbar gewordener (nur teilweise, als Rest vorhandener) Schiffs-, Flugzeug- oder anderer früher beweglicher Körper. Am häufigsten wird der Begriff im Zusammenhang mit untergegangenen Schiffen verwendet. Für Gebäude und technische Anlagen ist dagegen der Begriff Ruine gebräuchlich.
Bei größeren Mengen von Wracks spricht man im übertragenen Sinne von Schiffsfriedhöfen, Autofriedhöfen usw.
Wracks, die älter als 100 Jahre sind, werden durch die UNESCO 2001 Konvention zum Schutz von Unterwasserkulturerbe geschützt, soweit ein betroffener Staat diese Konvention ratifiziert hat.
Hinweis hierzu: Siehe Wrackmuseum Cuxhaven