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Allmende

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Unter Allmende versteht man die Gemeinteilung eines Landschaftsareals. Dabei wird nach einem komplizierten System ein bestimmtes Gelände jährlich neu auf die Anteiler umgerechnet. Dafür ist ausschlaggebend die Größe des Geländes und die Anteiligkeit der Anteiler.

Diese Art der Grundanrechnung wird zumeißt bei landwirtschaftlich genutzen Flächen angewandt, die nicht starr auf den jeweiligen Besitzer überschrieben sind und die keinen internen Abgrenzungen unterliegen (Zäune, Knicks). Es war eine sinnvolle Art der Teilung bei Grundstücken mit sich verändernden Größen, z.B. an der Küste oder auf Halligen oder Inseln. Sie garantierte jedem Anteiler unabhängig von der momentanen tatsächlichen Geländegröße den jeweils gleichen Prozentsatz an Grundbesitz.

War die Allmendeaufteilung noch im 19. Jahrhundert durchaus üblich, so findet sie sich heute zunehmend seltener.