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Autobahn-Notlandeplatz Midlum

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Der Notlandeplatz Midlum war ein militärischer Bedarfsflugplatz auf der Autobahn Cuxhaven - Bremerhaven.

Geschichte

Ihre Anfänge haben Notlandeplätze, abgekürzt `NLP-Str´ in der Zeit des Zweiten Weltkrieges. Während im Gebiet des Deutschen Reiches zunehmend Flugplätze durch Territoriumsverlust und Feindeinwirkung verloren gingen, bestimmte Reichsluftfahrtminister Göring, Autobahnabschnitte zu Ausweichflugplätzen aufzurüsten.

Angesichts des Kalten Krieges war Westdeutschland im Krisenfall als Aufmarschgebiet für Nato-Verbände, auch fliegende Verbände, vorgesehen. Dieses hätte aber die Kapazitäten der vorhandenen Flugplätze bei weitem überstiegen. So griff man die Erfahrungen der Notlandeplätze aus dem WK II. auf Autobahnen erneut auf. Das erste als Notflugplatz erweiterte Autobahnteilstück wurde 1961 bei Lahr eröffnet.
Gleiche Einrichtungen entstanden auch im Bereich der DDR, dort ABA = Autobahn-Abschnitt genannt.

Einrichtung

Notlandeplätze auf Autobahnen erkennt man primär an zwei Merkmalen: Sie besitzen keinen begrünten Mittelstreifen, sondern eine durchgehende Betonierung. Die selbstverständlich auch dort vorhandenen Mittelleitplanken sind in Bodenhülsen eingelassen und mittels Schnellverschlüssen verriegelt. Zweitens befinden sich an beiden Enden der vorgesehenen Start-/Landebahnen Abstellplätze für bis zu 10 Flugzeuge in Form von voll betonierten trapezförmigen Flächen mit breiten Zu- und Abfahrten zur `Rollbahn´. Sie haben keinerlei Ähnlichkeit mit gewöhnlichen Autobahnparkplätzen, sind aber als solche freigegeben. Ferner erkennt man Behelfslandeplätze oft daran, dass Brücken am Ende oder Anfang der Behelfslandebahn keinen Mittelpfeiler haben, um ggf. Flugzeugen das ungehinderte Durchrollen zu ermöglichen.

Die Autobahnabschnitte für Notflugplätze werden nach verschiedenen Kriterien ausgesucht. Unter anderem müssen sie auf eine bestimmte Länge geradeaus verlaufen, dürfen nicht mehr als 2° Steigung/Gefälle aufweisen, und sie müssen brückenfrei sein. Dazu kommen Vorgaben wie: Keine über- oder unterirdische Bebauung innerhalb eines bestimmten Abstandes zur Startbahn. Keine Strommasten, Windenergieanlagen oder ähnlich erhöhte Einrichtungen. Selbstverständlich musste der Platz einen größeren Abstand von der DDR-Grenze wahren, um nicht gleich im ersten Anlauf überrannt zu werden.

Mit zunehmender Erfahrung änderten sich auch die Ausbauvorschriften, so 1964 mit den "Richtlinien für Infrastruktur-Forderungen - Ausbau von Straßen als Notlandeplätze für Flugzeuge" des Bundeministeriums für Verteidigung. Darin vergrößerten sich die geforderten Startbahnlängen, die Tragfähigkeit wurde erhöht, die Infrastruktur erweitert. Es wurden häufig separate Zufahrten zu den Abstellflächen angelegt, es wurden Stellflächen neben den Rollbahnen angelegt, häufig mittig der Streckenlänge, um mobile Flugsicherheitseinrichtungen aufzunehmen. Zuweilen sind Stromanschlusskästen zu finden, Kabelschächte mit Kabelkanälen und andere Einrichtungen.

Zu den Flugsicherungseinrichtungen zählen mobile Tower, verschiedene Radareinrichtungen, Peilsender, Start-, Lande-, und Flugfeldbefeuerung und natürlich ein entsprechend leistungsfähiger Stromgenerator. Im Ernstfall hätte die Bereitschaftsmeldung nach einer Alarmierung nicht länger als 24 Stunden gedauert. Das hätte auch noch die Verlegung von gut 40 km Leitung sowie die Bereitstellung von Treibstoff, Munition und anderem Bedarf beinhaltet.

Natürlich gehört zu jedem NLP auch eine entsprechende Umleitung für den regulären Autobahnverkehr im Falle einer Sperrung.

Allgemeines

Häufig ging die Einrichtung eines neuen NLP einher mit dem Neubau einer Autobahnstrecke. Die Planung und Einrichtung eines NLP unterstand in Zusammenarbeit mit der regulären Straßenbauplanung dem Bundeswehramt des Bundesverteidigungsministeriums. Es erstellte die Vorgaben und konrtollierte die Bauausführung. Die Finanzierung erfolgte durch Gelder aus dem Verkehrsministerim, dem Verteidigungsministerium sowie dem NATO-Infrastrukturprogramm.

1968 begann die forcierte Erstellung von Notlandeplätzen. So wurden in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 24 Plätze fertiggestellt, davon 7 in Niedersachen. Eine Reihe weiterer war geplant, kam aber nach dem Ende des Kalten Krieges nicht mehr zur Ausführung.

Einer dieser niedersächsischen Plätze ist der auf der A 27 zwischen den Autobahnausfahrten Nordholz und Neuenwalde neben Midlum gelegene `Autobahn-Notlandeplatz Midlum´ (Midlum Highway Strip), zumeist des nahen Militärflughafens wegen NLP-Nordholz genannt. Er trug die Bezeichnung `II/6´ nach dem ehemals zuständigen Wehrbereich II (Niedersachen-Bremen) mit der fortlaufenden Nummer 6. Zuletzt war er dem Jagdgeschwader 71 „Richthofen“ der Luftgwaffe in Wittmundhafen als Behelfsflugplatz zugewiesen.

Lage

Plan des Notlandeplatzes mit eingezeichnetem Schutzbereich

Der NLP II/6 liegt etwa 1,8 Nautische Meilen oder 3,3 km ostsüdostwärts von Midlum. Die Längen betragen:

Zwischen den Bau-km 29+750 und 31+620 der A 27 = 1.800 m Start- und Landebahn zwischen den Schwellen. Zwischen den Bau-km 29+550 und 31+420 der A 27 = 2.270 m befestigte Gesamtlänge.

Der Startbahnbezugspunkt (Mittelpunkt der Start- und Landebahn) hat die UTM Koordinaten: 32 U ME 778 524. Er liegt auf einer Höhe von 23,54 m bzw. 77,21 ft über NN.

Die Breite der Start- und Landebahn beträgt 23m.









Aufhebung

Amtliche Bekanntmachung der Aufhebung des Schutzbereiches

Wegen des nicht mehr bestehenden Bedarfes ist auch der Notlandeplatz-Str II/6 bei Midlum nicht mehr existent. Der Schutzbereich um den Notlandeplatz wurde am 24. September 1992 aufgehoben. Im Gegensatz zu den weiteren Notlandeplätzen ist jedoch der Mittelstreifen noch nicht zurückgebaut.







Wie jeder Platz, so wurde auch dieser vor seiner Freigabe militärisch erprobt, zuweilen in Verbindung mit einem Manöver. Mit der Fertigstellung der Bauarbeiten zur A 27 fanden am 10. November 1981 und im Februar 1982 Start- und Landeversuche statt. Hiervon sind im Internet Filmaufnahme vorhanden, eine davon von Midlum. (s.u.).


Video


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Quellen