Cuxpedia sucht Bilder aus Ihrem Fotoalbum. Sie können uns helfen. Mehr...

Diskussion:Autobahn-Notlandeplatz Midlum

Aus cuxpedia
Version vom 20. Mai 2011, 10:27 Uhr von Matze (Diskussion | Beiträge)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Es gibt keine Richtlinie "NLP 2500". Das hast Du meines Erachtens abgeschrieben bei lostplaces, ohne den Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Die korrekte Vorschrift heißt: "Richtlinien für Infrastrukturforderungen zur Anlage von Notlandeplätzen (RIN) - im Zuge von Straßen -, BMVg, Fü S IV 4, Az. 40-25-40/VS-NfD vom 22. Juni 1979". Ich habe mit der Korrektur des Artikels lange gewartet in der Hoffnung, nicht wieder unqualifiziert überschrieben zu werden. Wenn man selber keine Ahnung hat von dem, was man schreibt, sollte man nicht veraltete, unbewiesene Internet-Seiten zusammenschreiben und selbst noch etwas hinzudichten. Nur so können Fehler entstehen wie dieser, indem behauptet wird, der Notlandeplatz sei noch existent, was bereits seit 19 Jahren überholt ist. Da aber der Streit schon wieder vorprogrammiert ist, werde ich mich wieder zurückziehen.--Hartmut Braun 17:50, 30. Mär. 2011 (UTC)

Wenn man selber keine Ahnung hat von dem, was man schreibt Du meinst so wie bei Cap Ruge oder dem ungerichteten Funkfeuer? indem behauptet wird, der Notlandeplatz sei noch existent Wo steht das? --Dervomeer 20:02, 30. Mär. 2011 (UTC)
Übrigens nur nebenbei, ich habe keine Richtlinie NLP 2500 erwähnt gehabt. Und nochmal übrigens, der Platz ist noch existent, auch wenn er nicht mehr in Betrieb und die Infrastuktur beseitigt ist. --Dervomeer 21:56, 30. Mär. 2011 (UTC)
1. Nach meiner Meinung ist der Platz nicht mehr existent, da dort nicht mehr binnen Stunden ein Flugzeug landen kann.
2. Ruge und Funkfeuer haben eigene Diskussionsseiten und gehören hier nicht her
3. Unter Versionen/Autoren läßt sich jederzeit nachverfolgen wer die Richtlinie NLP2500 dem Artikel zugefügt hat: Dervommer--Matze 04:43, 31. Mär. 2011 (UTC)
Selbstverständlich ist der Beton noch da, aber daraus zu schließen, es gäbe noch einen Notlandeplatz, ist dummes Zeug. In den Artikel habe ich die Aufhebung des Schutzbereiches eingefügt. Dieses war der letzte Schritt zur Auflösung des Platzes. Erst danach durften auch die am Rande befindlichen Windmühlen gebaut werden, die bei einem weiterhin existierenden Notlandeplatz verboten gewesen wären. Diese Mühlen sind übrigens in der Höhe beschränkt, weil sie im Bauschutzbereich nach dem Luftverkehrsgesetz für den Marinfliegerstützpunkt Nordholz liegen. Dieser Bauschutzbereich darf nicht mit einem militärischen Schutzbereich nach dem Schutzbereichsgesetz verwechselt werden, der um den Notlandeplatz angeordnet war.--Hartmut Braun 12:17, 31. Mär. 2011 (UTC)
Danke für die Klarstellung. --Matze 13:01, 31. Mär. 2011 (UTC)
Gerne! Sonst noch Fragen?--Hartmut Braun 16:33, 31. Mär. 2011 (UTC)
Ja.Wie lange hätte es gedauert die Autobahn zum Notflugplatz umzubauen?--Matze 17:05, 31. Mär. 2011 (UTC)
Das war natürlich abhängig von der Anzahl der zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte. Grundsätzlich sollte aber das Herrichten für den Flugbetrieb innerhalb von 6-8 Stunden zu schaffen gewesen sein.
M. W. brauchte es für die komplette Eisatzbereitschaft ca. 24 h. ist aber nur aus veralteter Quelle angelesen.
Ich weiß in Cuxhaven einen Leuchtturm der kein Leuchtturm ist weil dort nichts mehr leuchtet und eine Bake die keine Bake mehr ist, weil sie seit Jahren ausgemustert ist. Da ist nur noch Holz.
Natürlich ist Ruge und Funkfeuer nicht dieses Thema. Es war auch nur erwähnt um aus gg. Anlass die Erinnerung aufzufrischen, sollte hier kein Thema werden.
Verzeih mir den Vopath mit der Richtlinie. Im gelöschten Original war vor Forderung die Rede. Da war überhaupt keine Richtlinie aufgeführt.
Und wir wissen auch alle, dass der Platz nicht mehr nutzbar ist als Notlandeplatz. Und ebenso ist es auch im Beitrag vermerkt gewesen. Darüber müssen wir nicht streiten. Dennoch liegte da wie in seiner Jugendzeit, nur eben ohne Perifferie. Und ich persönlich denke, anbetrachts, dass er vielleicht der letzte in seinem baulichen Urzustand ist, sollte er zum Denkmal erklärt werden. --Dervomeer 21:14, 31. Mär. 2011 (UTC)

1. Die Autobahn wurde lt. Auskunft Bauamtmann Arnold Christians, Dipl.-Ing. Leiter Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Verden -, bestätigt durch Herrn Kremmer, Polizeiinspektion Cuxhaven, am 4. Dezember 1981 eingeweiht. Ausgehend von einer Bauzeit lt. Auskunft oben genannter Dienststelle von 2,5 bis 3 Jahren begann der Bau etwa Frühjahr 1979. Dazugerechnet ein Planungszeitraumes von 1976 - 1978, ebenfalls lt. obriger Dienststelle. Mithin wird dabei also wohl nur schwerlich eine von Herrn Braun angegebene Richtlinie a. d. J. 1979 Anwendung gefunden haben. Sollte man wissen als Fachmann.
2. Das Bundesministerium für Verteidigung, Herr Beuster, stellvertretender Leiter Referat WV III 7, stellt fest, dass die von Herrn Braun angegebene Richtlinie nicht für den NLP Midlum in Betracht gekommen ist, sondern eine vorige. Diese ist jedoch nicht mehr greifbar, da die Unterlagen nach 30 Jahren vernichtet werden.
3. Der Begriff NLP entstammt der ZDv 64/10 `Abkürzungen für den Gebrauch in der Bundeswehr´, war jedoch nachweislich bereits zuvor gebräuchlich. Ebenso wurde er in der Verwaltung verwandt.
4. Laut Herrn Grube, Webmaster Geschichtsspuren.de, entstammt der Begriff NLP 2500 der genannten Vorgänger-Richtlinie, ehemals einzusehen im Bundesarchiv/Militärarchiv Freiburg unter der Signatur BW 1/120794.
5. Weder dem MFG 3, noch dem JG 71 ist nach einheitsinternen Recherchen eine feste Zuteilung des Platzes zu einer Einheit bekannt, was ja auch der Bezeichnung Bedarfsplatz ebenso widersprechen würde wie eine Zuteilung einer Einheit, deren gesamte Versorgungsbasis jenseits der Weser liegt, zumal es NLPs in direkter Nachbarschaft zu Wittmundhafen gab.
6. Auf die Einleitung der Diskussion zurückkommend, wenn man also selber keine Ahnung hat von dem, was man schreibt, obwohl man das vorgibt und somit eigentlich haben sollte, dann sollte man sich tunlichst zurück halten und nicht die Arbeiten anderer sachlich oder fachlich beurteilen wollen, die sich mit der Materie wochenlang auseinander gesetzt haben. Es macht wenig Sinn, Ausarbeitungen anderer anzuzweifeln oder als antiquiert abzutun, wenn einem bereits das Grundwissen abgängig ist.dervomeer


Eigentlich sollte man solches Geschwätz unkommentiert stehen lassen, aber nicht jeder Leser wird sofort erkennen, dass es hier nur darum geht, sich nachträglich für nicht überprüfte Plagiate anderer Internet-Seiten zu rechtfertigen. Zu Guttenberg lässt grüßen.
Forderung.jpg
Noch einmal: Ich habe nicht den Begriff NLP 2500 in Zweifel gestellt, sondern festgestellt, dass es eine Richtlinie "NLP 2500" nicht gab und nicht gibt. Die korrekte Richtlinie, die am Tag der Eröffnung galt, habe ich oben zitiert. Natürlich gab es auch Vorgängerrichtlinien (s. nebenstehende Datei, bei der es sich um einen Auszug handelt, da das Ursprungsdokument eingestuft ist), aber keine mit besagtem Namen.
Der Begriff NLP entstammt nicht der ZDv 64/10, denn diese ZDv listet nur in der Bundeswehr gebräuchliche Abkürzungen auf, begründet aber keine. Der Begriff NLP wurde auch nirgends in Frage gestellt.
Dass dem MFG 3 "GZ" eine Zuteilung des Platzes nicht bekannt war, ist erklärbar, denn das MFG 3 hatte schließlich nichts mit der Infrastruktur dieses Platzes zu tun. So genannte "hausverwaltende Dienststelle" und damit für Infrastrukturbelange zuständige Dienststelle war die damalige Standortverwaltung Cuxhaven. Das JG 71 hat nachweislich an den Schutzbereichsbegehungen dieses Platzes teilgenommen, da ihm der Platz zugeteilt war. Da hat jemand nicht richtig recherchiert. Die Protokolle dieser Begehungen mit dem JG 71 liegen mir vor.
Da diese Diskussion hier auszuufern droht und letztlich nur zur Selbstdarstellung eines Einzelnen missbraucht werden soll, werde ich von weiteren Beiträgen in dieser Diskussion absehen.--Hartmut Braun 18:04, 19. Mai 2011 (UTC)
Laß gut sein, da benimmt sich jemand wie ein kleines Kind. Unfaßbar. --Hartmut Mester 19:34, 19. Mai 2011 (UTC)