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Diskussion:Schultheiß (Land Hadeln)

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Ich habe zwei Änderungen des Herrn D. auf dieser Seite wieder rückgängig gemacht:
Die letzte Landesversammlung auf dem Warningsacker soll am 21.08.1799 stattgefunden haben, also ist 18. Jahrhundert richtig gewesen.
Ich weiß ja, dass Herr D. gern in kappen Sätzen und Satzfragmenten schreibt, aber ich hatte das Komma bei befristet, im allgemeinen mit Bedacht gesetzt und halte es auch für richtig. --Hartmut Braun 07:49, 15. Jan. 2010 (UTC)


Dann wollen wir dem Herrn B. auch so seinen Willen belassen. Allerdings hört sich das in zwei Sätzen phonetisch besser an. Das 17. Jahrhundert hatte ich da bewusst reingesetzt, weil die letzte Sitzung zwar 1799 stattgefunden hat (was Du aus meinem Warningsacker weißt), aber in dieser Sequenz geht es nicht um den Landtag sondern um das übergeordnete Gericht. Und das könnte vermutlich bereits früher im weitaus eher erbauten Otterndorfer Landeshaus stattgefunden haben. Es hatte ja nichts mit der Landtagsversammlung am Warningsacker zu tun. Wobei nach wie wor umstritten ist, ob der Acker überhaupt jemals Thingstätte war. Man verneint das heute im allgemeinen. Die untere Gerichtsbarkeit war ja zumeist Sache des Kirchspiels. --Dervomeer 12:48, 15. Jan. 2010 (UTC)


Und gleich noch einen achteran. Ich weiß nicht wo Du das her hast. Aaaber, mir war bekannt, dass der Graf oder der Gäfe nichts anderes ist als der Schultheiß, lediglich eine regionale Abweichung der Bezeichnung. In Wursten heist der Schultheiß Gräfe und in Holstein Graf (Storm: Hauke Haien = Deichgraf) und in Hadeln eben Schultheiß. Dieses hat mir auch so der Cuxhavener Deichgraf bestätigt. Und nun komm ins Grübeln. --Dervomeer 13:19, 15. Jan. 2010 (UTC)


Zitat aus Faltblatt 31 des Landschaftsverbandes Stade "Schauplätze der Hadler Geschichte": "Noch 1674 beschlossen die Stände, daß alle Eingesessenen bei 24 Schilling Strafe zum Landtag auf dem Warningsacker zu erscheinen hatten. Seit etwa 1620 traten die Kirchspielleute indes schon immer öfter in dem alten Landeshaus in Otterndorf zusammen. Der letzte auf dem Warningsacker vollzogene hoheitliche Akt war die Amtseinführung Christian Ludewig von Hakes als hannoverscher Gräfe des Landes Hadeln am 21. August 1799." Hieraus stammt zum einen das von mir erwähnte Datum "21.8.1799", zum anderen ist schon hier zu erkennen, dass Dein Cuxhavener Deichgraf falsch liegt mit seiner Behauptung zum Gräfen. Für die Stellung des Gräfen gibt es unzählige weitere Beweise, z.B. ist der Lüdingworther Schultheiß Johan beym Graben als Gräfe eingesetzt worden ( s. meinen entsprechenden Artikel über beym Graben), aber es geht auch aus Spangenberg: Corpus Privilegorium et Constitutionum Terrae Hadeleriae oder Sammlung der für das Land Hadeln erteilten und ergangenen Privilegien, Verordnungen und Ausschreiben, Hannover 1823, hervor, dass jeder Gräfe bei seiner Einführung vor der Landesgemeinde auf dem Warningsacker schwören musste, nicht ohne Beisein der Schultheißen und Schöffen Gericht zu halten. Es kann sich also nicht um das gleiche Amt unter anderer Bezeichnung gehandelt haben.
Da ich derzeit keinen echten Beweis für eine Gerichtsverhandlung auf dem Warningsacker im 18. Jh. habe, füge ich bis dahin das Wörtchen "vermutlich" ein. Zufrieden? --Hartmut Braun 18:11, 15. Jan. 2010 (UTC)


Noch ein Zusatz: Ich habe mit keinem Wort behauptet, dass der Warningsacker eine Thingstätte gewesen sei - ich glaube das auch nicht! Allerdings ist der ehemalige Amtsrichter Günter Plath aus Altenbruch davon überzeugt, wie aus seinem Buch " Baudenkmäler in Hadeln aus vorgeschichtlicher Zeit - Warding und Asgard -" hervorgeht. Er hat darüber einen tollen Vortrag in Lüdingworth gehalten - eine interessante These. Auch wenn sie nicht stimmen sollte, so trägt die Diskussion über den Warningsacker sowie die Worthen in Hadeln dazu bei, diese Baudenkmäler zu schützen und zu erhalten. --Hartmut Braun 18:25, 15. Jan. 2010 (UTC)


Du, ich muss nicht zufrieden sein. Du musst zufrieden sein. Das ist Dein Beitrag. Ich gebe nur meine Gedanken hier an. Diese differenten Aussagen finde ich interessant. Anscheinend ist da heute nicht mehr weiter bekannt. Der Leiter des Hadeler Deich und Uferverbandes in Otterndorf denkt nämlich genauso. Und der ist mitten in Hadeln. Aber Deine Belege sprechen für sich. Und nun sag mir nicht, dass Du latein sprichst, weil Du sowas zuhause hast. Ich hatte nicht gesagt, dass du das mit de Thingstätte behauptest hast. Ich habe es nur erwähnt. Wer ist Warding und Asgard? Schreib mal was über Haduloa. --Dervomeer 23:02, 15. Jan. 2010 (UTC)


Nach Günter Plath ist Warding (Wardingacker) ein Synonym für den Warningsacker, Asgard steht für den (nach seiner Ansicht) aus drei Worthen bestehenden Bundestempel im verschollenen Bundesdistrikt der Sachseln uns Angeln in der Hadeler Bucht. --Hartmut Braun 10:07, 16. Jan. 2010 (UTC)


Stammt Asgard nicht aus der Edda als Begriff? Und was machen die Sachsen und Angeln in der Hadeler Bucht? Die Angeln kommen doch aus Angeln, sprich Ostsee. Ob das nicht vielleicht doch mehr in die Sage gehört? --Dervomeer 11:22, 16. Jan. 2010 (UTC)


Asgard ist natürlich auch ein Begriff aus der nordischen Götterwelt, wird von Herrn Plath hier aber anders gebraucht. Neben den Chauken, die Hadeln bewohnten, waren die früheren Einwohner auch die Sachsen. Bereits Widukind von Corvey schreibt 967, dass die Sachsen mit dem Schiff in diese Gegend gekommen sind und an einem Orte angelandet sind, der Hadulaun genannt wird. Sie kamen von der anderen Seite der Elbe, wo auch die Angeln sesshaft waren (in der Landschaft Angeln). Plaths Theorie ist, dass auch die Angeln den Sprung über die Elbe geschafft haben. Die Möglichkeit scheint nicht ausgeschlossen, denn den Sprung über die Nordsee (gemeinsam mit Sachsen, Friesen usw.) haben sie auch geschafft und das Reich der Angelsachsen (vgl. England) gegründet. Diese Thematik sollte aber in einem Artikel über Hadeln (Haduloha, Hadulaun) zu gegebener Zeit vertieft werden. --Hartmut Braun 12:28, 16. Jan. 2010 (UTC)