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Götz von Berlichingen

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Hotel "Götz von Berlichingen"

Das Hotel zum „Götz von Berlingen“ war ein Hotel in Döse.

Das Hotel wurde von einem ehemaligen Steward der Königin Luise betrieben. Jonny Mann, so hieß der Hotelier, betrieb das Hotel im Strichweg 2, welches bis 1946 dem Namen „Zur schönen Aussicht“ trug. Dann wurden auf der gegenüberliegenden Straßenseite Häuser gebaut und die schöne Aussicht zur Elbmündung war nicht mehr vorhanden. Da Jonny Mann nach eigenem Bekunden „Für die Wahrheit in der Werbung“ war, musste er den Namen seines Hotels ändern. Er wählte den Namen „Götz von Berlichingen“. Diesen Namen schrieb er in großen Buchstaben auf die Fassade des Hauses. Der Rat der Stadt Cuxhaven vertrat die Ansicht, dass die Reklame nicht schön wirke.

Die Stadtväter genehmigten Jonny Mann trotz ihrer Bedenken den Riesentext in einer Genehmigung auf Widerruf. Dies soll unter anderem im Interesse der Wirtschaft geschehen sein, die nach dem Abzug der Marine und Handelsschifffahrt angeschlagen war. Tatsächlich kamen Gäste, vor allem amerikanische Soldaten, aus dem 40 Kilometer entfernten Bremerhaven, um einmal im Hotel „Götz von Berlichingen“ verkehrt zu haben.

Im November 1951 beantragte der Hotelier, sein Hotel neu anstreichen zu dürfen. Das Bauamt nutzte die Gelegenheit, dem Hotelier mit einschlägigen Gesetzesparagraphen die Freude an der Renovierung zu trüben. Mit einem bauaufsichtlichen Bescheid genehmigte die Stadt Cuxhaven am 6. November 1952 die Erneuerung des Hausanstriches in beigefarbenem Ton. Bedingung war, dass die Beschriftung "Hotel zum 'Götz von Berlichingen'" über den Fenstern des ersten Obergeschosses beseitigt werde.

Dabei stützte sich die Stadt Cuxhaven auf die "Allgemeine Bauordnung für die Städte und Landgemeinden des Regierungsbezirks Stade" vom 19. Juni 1926, wonach Neuanstriche genehmigungspflichtig sind und die Vorlage entsprechender Gesuchsunterlagen erforderlich ist. Cuxhavens Oberstadtdirektor schrieb an Jonny Mann: "Ich bin trotzdem gern bereit, Ihnen bei der Wahl einer anderen weniger störenden, aber ansprechenden wirkungsvollen Reklamebeschriftung behilflich zu sein."

Jonny verzichtete auf diese Hilfe. Der Aufforderung hielt der alte Seemann ein standhaftes "Kehr di an nix" entgegen. Malermeister Bertel bekam Anweisung, sorgfältig um das Firmenband herumzustreichen und den Götz-Text unverändert zu lassen. Seine Begründung: "Um die Änderung der Firmeninschrift habe ich nicht nachgesucht, also lehne ich auch jede Erörterung mit dem Bauamt hierüber ab."

Eine Beschwerde Jonny Manns beim Regierungspräsidenten in Stade gegen den Bescheid der Stadt Cuxhaven lehnte dieser ab. Begründung: Der Paragraph 1 der Verordnung über die Baugestaltung vom 10. November 1936 fordere eine "anständige Baugesinnung".

Auf weitere Debatten mit der Bauaufsichtsbehörde ließ sich Jonny Mann nicht mehr ein. Er zog mit seinem „Götz von Berlichingen“ vor das Landesverwaltungsgericht Oldenburg, Kammer Stade. Der Hotelier musste sich aber nach einem Lokaltermin von den Richtern der ersten Instanz belehren lassen, dass "nicht die privaten und geschäftlichen Interessen des einzelnen, sondern die der Allgemeinheit den Vorrang haben".

Der Schutz des Straßenbildes vor Verunstaltung sei eine "Maßnahme zum Zwecke der Gefahrenabwehr". Das Straßenbild werde durch die Aufschrift in „geradezu grotesker Weise“ entstellt. Damit sei ein "positiv häßlicher Zustand geschaffen, der jedes für eine schönheitliche Gestaltung offene Auge" verletze.

Jonny Mann verzichtete auf eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht in Oldenburg. Ihm war klar, dass er wieder unterliegen würde. Er machte der Stadt Cuxhaven einen listigen Vorschlag: Unter der Bedingung, dass ihm die Stadt die Beibehaltung des Namenzuges Götz von Berlichingen bis zur nächsten Renovierung des Hotels gestatte, wolle er auf die Berufung verzichten und damit "auch der Stadt Kosten ersparen".

Jonny Mann war damals 74 Jahre alt. Ein Gesetz, das ihn zur Renovierung verpflichtete, gab es nicht. Die ihm vorgehaltene "unanständige Baugesinnung" wies Jonny Mann unschuldsvoll mit einem Zitat zurück, das für sein Hotel gelte und in Goethes "Götz von Berlichingen", 1. Aufzug, zu finden sei: "Kommt, setzt Euch, tut, als wenn Ihr zu Hause wärt! Denkt, Ihr seid wieder einmal beim Götz."