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Holthusen, Joachim

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Joachim Holthusen war in den Jahren 1559 bis 1564 Amtmann des hamburgischen Amtes [[Ritzebüttel und damit oberster Vertreter Hamburgs an der Elbmündung auf dem Gebiet des heutigen Cuxhaven. In den überlieferten Amtmannslisten wird er ausdrücklich als „Amtmann und Pächter“ geführt, vereinigte also das Amt mit der Pacht der dazugehörigen Nutzungen – eine im 16. Jahrhundert übliche Konstruktion, die dem Inhaber neben den hoheitlichen Befugnissen auch wirtschaftliche Erträge des Amtes sicherte.

Einordnung in die Amtsgeschichte

Ritzebüttel war seit 1394 hamburgischer Besitz und wurde von 1400 bis 1864 von Amtmännern verwaltet, die ihren Sitz im Schloss Ritzebüttel hatten. Die Amtmänner entstammten in der Regel dem Hamburger Rat bzw. Senat und vereinigten Verwaltung, Rechtsprechung und militärische Gewalt in ihrer Person. Eine Fahrt von Hamburg nach Ritzebüttel bedeutete im 16. Jahrhundert eine rund dreitägige Reise – die Amtmänner agierten daher außerordentlich selbstständig, da eine wirksame Aufsicht aus der Ferne kaum möglich war.

Amtszeit und Umfeld

Holthusen trat sein Amt in einer Übergangsphase an. Sein Vorgänger war Joachim Moller (Möller), der von 1550 bis 1558 als Amtmann und Pächter wirkte; nach dessen Tod führte zunächst Eberhard Moller als Verweser die Geschäfte, 1558 ist zudem Hieronymus Bremer als Vertreter verzeichnet. 1559 übernahm Holthusen.

Auch während seiner Amtszeit wurde er mehrfach vertreten:

Jahr Vertreter

  • 1563 Hinrich von Kroghe
  • 1563–1564 Hieronymus Huge (Hugo)

Nachfolger wurde Balthasar von Meinssen (1564–1576, als Vogt und Pächter).

In Holthusens Amtszeit fällt die Zeit nach Einführung der Reformation im Amt Ritzebüttel (1529) und vor der Festlegung der sechsjährigen Amtsdauer durch den Hamburger Rat im Jahr 1577 – seine Amtszeit von fünf Jahren entsprach also dem damals noch üblichen, uneinheitlichen Rhythmus.

Belege außerhalb der Amtslisten

Holthusen erscheint auch in der spätmittelalterlichen Überlieferung der St. Marien-Bruderschaft der Reitendiener in Hamburg: Im Jahr 1569 ist dort „Herr Joachim Holthusen, ambtman uf Ritzebuttell“ mit einer Tonne Bier verzeichnet – also auch nach dem Ende seiner Ritzebütteler Amtszeit noch mit diesem Titel geführt, was auf eine fortdauernde Bindung an das Amt hindeutet.

Die Hamburger Ratsherrenfamilie Holthusen ist darüber hinaus im 16. Jahrhundert mehrfach belegt; ein Hamburger Ratsherr Joachim Holthusen starb um 1580 und hinterließ eine handschriftliche Lebensaufzeichnung. Ob es sich dabei um dieselbe Person handelt, lässt sich aus den vorliegenden Quellen nicht mit Sicherheit sagen – die Namensgleichheit und der zeitliche Zusammenhang legen es nahe, ein sicherer Nachweis ist es nicht.

Bedeutung

Über Holthusen als Person ist wenig überliefert; die Quellenlage beschränkt sich im Wesentlichen auf die Amtmannslisten und den Bruderschaftseintrag. Seine Bedeutung liegt damit vor allem in seiner Stellung innerhalb der fast fünfhundertjährigen Reihe hamburgischer Amtleute in Ritzebüttel – einer Institution, die die Geschichte Ritzebüttels und damit die Keimzelle Cuxhavens über Jahrhunderte prägte.

Verwechslungshinweis

Nicht zu verwechseln mit Johann Holthusen, der 1503–1506 zunächst als Vertreter und von 1506 bis 1513 als Amtmann zu Ritzebüttel amtierte.

Quellen

  • Wikipedia: Liste der Amtmänner von Ritzebüttel (Listen nach Hermann Borrmann sowie nach Grandauer/Klasing/Obst und Friedrich Adolf Becker)
  • Wikipedia: Amt Ritzebüttel
  • Reitendiener- und Hausdiener-Bruderschaft, Edition der St. Marien-Bruderschaft (HSU Hamburg)
  • Stadt Cuxhaven, Stadtarchiv: „Vom Amtmann“ (Torsten Thees)
Vorgänger Amt Nachfolger
Joachim Moller Amtmann von Ritzebüttel

(1559 - 1564)

Balthasar von Meinssen