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Lateralsystem

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Grüne Tonne 11.JPG

Das Lateralsystem legt die Seezeichen fest, die in der internationalen Seeschifffahrt zur seitlichen Markierung von Fahrwassern eingesetzt werden (lateral="seitlich"). Hierbei folgt man einer 'festgelegten Betonnungsrichtung'. Im Allgemeinen ist die Hauptrichtung einer Hafenzufahrt, eines Flusses oder eines Wasserweges als 'von See kommend' festgelegt.

War für die Elbe die Farbgebung Steuerbord = Schwarz gegeben und Backbord = weiß, so wird dieses durch Erlass des Reichskanzlers vom 31. Juli 1887 und der Hamburger Deputation für Handel und Seefahrt vom 20.März 1889 mit Datum vom 1. April 1989 umgestellt auf Steuerbord = rot mit lateinischen Buchstaben und Backbord = schwarz mit arabischen Nummern.

Das heute international festlegende Gremium ist die "International Association of Lighthouse Authorities". Sie definiert zwei Systeme:

  • System A legt fest, dass die Seezeichen 'von See kommend' an Steuerbord grün mit spitzen (dreieckigen) Toppzeichen und die an Backbord rot mit stumpfen (quadratischen) Toppzeichen sind. Dieses System wird heute in Europa, Australien, Neuseeland, Afrika und weiten Teilen Asiens verwendet. Bei Fahrwassern, die nicht in einen Hafen o. ä. führen, gilt diejenige Seite als Steuerbordseite des Fahrwassers, die ein aus westlicher Richtung (einschließlich Nord, ausschließlich Süd) kommendes Fahrzeug an seiner Steuerbord hat.
  • System B verwendet die Farbgebung genau andersherum, behält die Form aber bei. Es wird in Nordamerika, Südamerika sowie in den Philippinen, Japan und Korea eingesetzt.

Die Form der Toppzeichen ist also international einheitlich, die Farbgebung dagegen ist von der Region abhängig.

Siehe auch

Im Gegensatz zur Fahrwasserbetonnung im Lateralsystem erfolgt die Betonnung von Gefahrenstellen im Kardinalsystem.