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Nordseeheilbad: Unterschied zwischen den Versionen

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[http://www.recht-niedersachsen.de/20310/kurortVO.htm Kururtverordnung]
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[http://www.cuxhaven.de/cuxhaven.php Nordseeheilbad Cuxhaven]
 
[http://www.cuxhaven.de/cuxhaven.php Nordseeheilbad Cuxhaven]

Aktuelle Version vom 14. April 2010, 13:06 Uhr

Am 14. April 1949 wurde Cuxhaven als Nordseeheilbad staatlich anerkannt. Ein Nordseeheilbad ist ein Kurort, der spezielle Kurmaßnahmen durch Nutzung des Seeklimas anbietet. Im Gegensatz zum Seebad, muss ein Nordseeheilbad laut der niedersächsischen Kurverordnung zusätzliche Bedingungen erfüllen, die den Titel Nordseeheilbad berechtigen:

  • natürliche, wissenschaftlich begutachtete (Nordsee)heilmittel (z.B. Schlick),
  • leistungsfähige Einrichtungen zur Anwendung eines Heilmittels oder eines Therapiekonzeptes,
  • ein bewährtes Seeklima,
  • eine die Gesundungs- und Erholungsmöglichkeiten nicht beeinträchtigende Nordseeluftqualität,
  • eine dem Nordseeheilbadcharakter dienende Infrastruktur (z.B. Strandpromenaden, Parkanlagen, Strandwege...) und Freizeitangebote (z.B. AHOI-Bad ...) in entsprechender Qualität
  • ein Angebot an Nordseespezifischen Gesundheitsdienstleistungen, die dem Kurbetrieb dienen (z.B. Diätberatung) ,
  • der Ort muss an der Meeresküste liegen und darf, ebenso wie die Immissionsbelastung, die Gesundungs- und Erholungsmöglichkeiten nicht beeinträchtigen.
  • Außerdem muss eine zeitnahe Bescheinigung des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vorliegen, dass die Gemeinde von Hygieneschädlingen, insbesondere von Ratten, frei ist.

Wie andere Kurorte darf ein Nordseeheilbad in der Ortsbezeichnung den Zusatz Bad tragen. Verantwortlich für die Abwicklung des Kurbetriebs ist die stadteigene Nordseeheilbad Cuxhaven GmbH (früher: Kurverwaltung).

Nordseeheilbad Cuxhaven GmbH
Cuxhavener Str. 92
D-27476 Cuxhaven
Telefon: 04721/ 40 40
Fax: 04721/ 404 198

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Kurortverordnung

Nordseeheilbad Cuxhaven