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Verweser

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Der Begriff Verweser kommt von althochdeutsch fuerwesan und bedeutet jemandes Stelle vertreten.

Verweser wurden in der Geschichte als Regenten, die das Amt eines monarchischen Staatsoberhauptes provisorisch ausfüllten, eingesetzt. Diese Position wird häufig mit dem Begriff "Reichsverweser" umschrieben.

Die Gemeindeordnungen verschiedener Städte und Gemeinden sehen einen Verweser für das Amt des Bürgermeisters oder eines Amtmannes vor, wenn dieses zum Beispiel aufgrund plötzlicher Krankheit oder Tod der gewählten Person unbesetzt ist. Der Amtsverweser hat unverzüglich Neuwahlen einzuleiten.

Im kirchlichen Bereich werden für nicht mehr genutzte Klöster oder andere Einrichtungen Verweser bestellt, die sich um die weitere Entwicklung/Abwicklung des jeweiligen Objektes zu kümmern zu haben.

Auch für aus dem Amt ausgeschiedene Notare wird ein offizieller Notarverweser bestellt.

Im Schweizerischen steht ein Verweser auch für einen nicht-schulischen Lehrer, der fachübergreifend gebildet ist.