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Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer

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Video aus dem Wattenmeer

Der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer ist einer von drei Nationalparks an der deutschen Nordseeküste und einer von insgesamt 14 Nationalparks in Deutschland.


Lage

Der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer erstreckt sich von der Grenze zu den Niederlanden unter Einschluss der Ostfriesischen Inseln bis an die Elbmündung. Eingebettet in diesen Nationalpark liegt der Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer, der in der westlichen Elbmündung auch die Inseln Neuwerk, Scharhörn und Nigehörn umfasst. Im Norden schließt sich der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer an.

Geschichte

Die Flächen des heutigen Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer wurden bereits durch die Ramsar-Konvention[1], einem völkerrechtlichen Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, vom 2. Februar 1971 geschützt.

Mit der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (Ziffer 1.4 ff) [2] aus dem Jahr 1982 wurden die Voraussetzungen geschaffen, die Planungen für einen Nationalpark zu beginnen. Im Jahre 1983 entschied der damalige niedersächsische Ministerpräsident, Dr. Ernst Albrecht, dass bis zum Jahre 1985 ein Nationalpark einzurichten sei. Auf der Grundlage eines Gutachtens von Holger Wesemüller und Hans-Joachim Augst für das Niedersächsische Landesverwaltungsamt -Fachbehörde für Naturschutz- erarbeitete dieses ein Zonierungsmodell für den künftigen Nationalpark. Am 7. Februar 1984 stimmte das niedersächsische Kabinett der Einrichtung eines Nationalparks zu.

Nach Durchlaufen der vorgeschriebenen Vorverfahren erließ der Niedersächsische Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 13. Dezember 1985 die Verordnung über den Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer". Sie trat am 1. Januar 1986 in Kraft. Damit war der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer geboren.

Die vorgenannte Verordnung wurde am 15. Juli 1999 durch das "Gesetz über die Niedersächsischen Nationalparke Wattenmeer und Harz" abgelöst, dieses Gesetz wiederum erfuhr eine Neufassung am 11. Juli 2001, als das "Gesetz über den Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer" [3] in Kraft trat.

Dieses Nationalparkgesetz wurde am 23. Juni 2005 [4] und letztmalig am 19. Februar 2010 [5] wesentlich geändert.

Zonierung

  • Zone I: Ruhezone
Für diese am strengsten geschützte Zone gilt ein generelles Betretungsverbot. Nur wenige Bereiche dürfen, z.B. auf zugelassenen Wegen, betreten werden. Grundsätzlich gilt, das alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
Die Ruhezone umfasst 68,59 % des Nationalparks.
  • Zone II: Zwischenzone
In dieser Zone ist das Betreten mit Ausnahme ausgewiesener Vogelschutzgebiete ganzjährig erlaubt. Die Vogelschutzgebiete dürfen vom 1. April eines Jahres bis zum 31. Juli nur auf markierten Wegen betreten werden.
Die Zwischenzone umfasst 31,02 % des Nationalparks.
  • Zone III: Erholungszone
Dem Namen entsprechend dient diese Zone der Erholung des Menschen. Auch hier gibt es jedoch Beschränkungen, z.B. für den motorisierten Verkehr.
Die Erholungszone ist mit 0,49 % der Gesamtfläche die kleinste Zone des Nationalparkes.

Größe

Durch die letzte Novellierung des Naturparkgesetzes im Jahre 2010, hier kamen überwiegend Flächen im Bereich Cuxhaven und des Elbe-Weser-Mündungsgebietes hinzu, erreichte der Nationalpark eine Gesamtgröße von 345.844 Hektar. Hiervon entfallen auf die Zone I 236.957 Hektar, auf die Zone II 107.183 Hektar und auf die Zone III 1.704 Hektar.

Ökologie

Neben dem eigentlichen Watt umfasst der Nationalpark auch Salzwiesen, Strände und Dünen, Priele und Baljen sowie Sandbänke und auch Geestkliffs. In Sahlenburg ist auch das Finkenmoor wegen seiner Nähe zur Nordsee in den Nationalpark einbezogen, in Duhnen die Duhner Heide.

Im gesamten Wattenmeer, das als eines der größten Feuchtgebiete der Welt gilt, rasten jährlich zehn bis zwölf Millionen Zugvögel. Die Mauser verbringen jährlich ca. 180.000 Brandgänse sowie 200.000 Eiderenten im Wattenmeer. In den Salzwiesen mit ihren typischen Pflanzen Stranddistel, Strandflieder und dem Gewöhnlichen Strandhafer brüten unter anderem der Säbelschnäbler und die Seeschwalbe. Im Frühjahr finden die Einheimischen, insbesondere im Land Wursten, in den Salzwiesen Röhrkohl, den sie zu einem schmackhaften, regionalen Gericht zubereiten.

Vergessen werden dürfen nicht die zahlreich vorkommenden Seehunde als auch die Kegelrobbe, die in den letzten Jahren im Wattenmeer wieder heimisch geworden ist.

Kritik

Trotz des Schutzes des Wattenmeeres gibt es Kritik seitens verschiedener Umweltschutzorganisationen. So fordert der Naturschutzbund Deutschland (NABU) weitere Einschränkung der Öl- und Gasförderung und der Wattenfischerei. Ferner sollte der Massentourismus eingeschränkt und weitere Flächen in den Nationalpark aufgenommen werden.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschlands (BUND) weist darauf hin, dass die überall erlaubte Krabbenfischerei und die Miesmuschelfischerei den Zielen des Nationalparks widerspricht. Ferner kritisiert er die Vertiefungen von Elbe, Weser und Ems sowie die Kabelführungen zur Anbindung der Offshore-Windanlagen.

Anschriften

Die Verwaltung des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer befindet sich in Wilhelmshaven:

Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer
Virchowstr. 1
26382 Wilhelmshaven

In mehreren Nationalparkhäusern wie auch in zwei Nationalpark-Zentren erfahren Besucher alles Wissenswerte über den Nationalpark. In Cuxhaven findet sich das Nationalpark-Zentrum hier:

UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer Besucherzentrum / Nationalpark-Zentrum Cuxhaven
Nordheimstraße 200
27476 Cuxhaven
Tel.: 04721/5905610
FAX:04721-69245
E-Mail: wattbz@cuxhaven.de
Öffnungszeiten:
1. Nov.- 31. März
Mo-Fr 10-16 Uhr
Sa geschlossen
So 12-16 Uhr
1. April- 31.Okt.
Mo-Fr 10-18 Uhr
Sa-So 12-18 Uhr


Weitere Schutzeinstufungen

Biosphärenreservat

Im Jahre 1992 wurde der Naturpark von der UNESCO im Rahmen ihres Programmes "men and biosphere" ( "Mensch und Biosphäre") als Biosphärenreservat anerkannt. Damit werden weltweit besonders wertvolle, historische Kulturlandschaften ausgewiesen.

Weltnaturerbe

Im Januar 2008 wurde von den Niederlanden und Deutschland bei der UNESCO der Antrag gestellt, das deutsch-niederländische Wattenmeer als Weltnaturerbe anzuerkennen. Diese Bemühungen wurden am 26. Juni 2009 belohnt. An diesem Tag erhielten der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, der Naturpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und das niederländische Watt die Anerkennung als Weltnaturerbe.

Am 27.06.2011 hat das UNESCO-Welterbe-Komitee beschlossen, auch dem Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer als Teil des Weltnaturerbe Wattenmeer den Status eines Weltnaturerbes anzuerkennen und ihn in die Liste der Welterbestätten der Menscheit aufzunehmen.

Sonstiger Schutz

Ein großer Teil des Nationalparkes wird außerdem als Europäisches Schutzgebiet nach der Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten [6] und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie [7] geschützt.

Weblinks und Quellen

Weltnaturerbe Wattenmeer

Niedersächsisches Wattenmeer beim BUND

Nationalpark Wattenmeer

Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer bei Wikipedia

Bilder


Fußnoten

  1. Text des Abkommens siehe folgender Link: Ramsar-Konvention
  2. Text der Verordnung siehe folgender Link: Landes-Raumordnungsprogramm
  3. Gesetzestext unter folgendem Link: Nationalpark-Gesetz
  4. Gesetz zur Stärkung des Vertragsnaturschutzes und zur Deregulierung im Naturschutzrecht
  5. Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz
  6. EG-Vogelschutzrichtlinie, 2009/147/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 30. November 2009
  7. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen