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GMDSS: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Kapitel IV (Funk-Kommunikation) der SOLAS-Konvention<ref>SOLAS-Konvention (Safety of Life at Sea - Schutz des menschlichen Lebens auf See) ist ein 1974 im Rahmen der IMO angenommenes Übereinkommen von über 170 Staaten. Dieses Übereinkommen bildet die Nachfolge der SOLAS-Konvention von 1914.</ref> ist die rechtliche Grundlage des GMDSS. Das GMDSS wurde weltweit bis zum 1. Februar 1999 eingeführt. Frachtschiffe bis BRZ 300 und Fahrgastschiffe in Auslandsfahrt müssen mit dem Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS ausgerüstet sein. Es wird empfohlen, dass alle anderen Wasserfahrzeuge sich am GMDSS beteiligen.
 
Das Kapitel IV (Funk-Kommunikation) der SOLAS-Konvention<ref>SOLAS-Konvention (Safety of Life at Sea - Schutz des menschlichen Lebens auf See) ist ein 1974 im Rahmen der IMO angenommenes Übereinkommen von über 170 Staaten. Dieses Übereinkommen bildet die Nachfolge der SOLAS-Konvention von 1914.</ref> ist die rechtliche Grundlage des GMDSS. Das GMDSS wurde weltweit bis zum 1. Februar 1999 eingeführt. Frachtschiffe bis BRZ 300 und Fahrgastschiffe in Auslandsfahrt müssen mit dem Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS ausgerüstet sein. Es wird empfohlen, dass alle anderen Wasserfahrzeuge sich am GMDSS beteiligen.
  
Im Unterschied zum vorherigen Sicherheits-Funksystem garantiert GMDSS eine zuverlässige Seenotalarmierung aus '''allen''' Seegebieten über zwei unabhängige Funksysteme. Wenn eine manuelle Seenotalarmierung nicht mehr möglich ist, dann sendet die Satelliten-Notfunkbake den Notruf automatisch (sichere Alarmierung). Außerdem gehören zum GMDSS zwei Warnfunksysteme zur Aufnahme und Verbreitung von Schifffahrts-Sicherheitsinformationen. Die manuelle Seenotalarmierung erfolgt über den digitalen Selektivruf '''DSC''' (Digital Selective Calling) mit entsprechend zugelassenen Geräten (DSC-Funkanlage, DSC-Controller) auf Frequenzen, die aussschließlich für den DSC reserviert sind: '''UKW 156,525 MHz (Kanal 70)''', '''Grenzwelle 2.187,5 kHz''', KW 4.207,5 kHz, 6.312 kHz, 12.577 kHz sowie 16.804,5 kHz. Die Vorteile des DSC gegenüber dem vorigen Sicherheits-Funksystem bestehen darin:
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Im Unterschied zum vorherigen Sicherheits-Funksystem garantiert GMDSS eine zuverlässige Seenotalarmierung aus '''allen''' Seegebieten über zwei unabhängige Funksysteme. Wenn eine manuelle Seenotalarmierung nicht mehr möglich ist, dann sendet die Satelliten-Notfunkbake den Notruf automatisch (sichere Alarmierung). Außerdem gehören zum GMDSS zwei Warnfunksysteme zur Aufnahme und Verbreitung von Schifffahrts-Sicherheitsinformationen. Die manuelle Seenotalarmierung erfolgt über den digitalen Selektivruf '''DSC''' (Digital Selective Calling) mit entsprechend zugelassenen Geräten (DSC-Funkanlage, DSC-Controller) auf Frequenzen, die ausschließlich für den DSC reserviert sind: '''UKW 156,525 MHz (Kanal 70)''', '''Grenzwelle 2.187,5 kHz''', KW 4.207,5 kHz, 6.312 kHz, 12.577 kHz sowie 16.804,5 kHz. Die Vorteile des DSC gegenüber dem vorigen Sicherheits-Funksystem bestehen darin:
 
* Beim Notrufempfänger erfolgt jeweils ein akustischer und ein optischer Hinweis bei jedem eingehenden Anruf. Eine ständige Überwachung des Funkverkehrs ist jetzt nicht mehr erforderlich.
 
* Beim Notrufempfänger erfolgt jeweils ein akustischer und ein optischer Hinweis bei jedem eingehenden Anruf. Eine ständige Überwachung des Funkverkehrs ist jetzt nicht mehr erforderlich.
 
* Auf dem DSC-Controller der empfangenden Funkstelle werden die übermittelten Daten in Klarschrift sichtbar. Schreibfehler beim Mitschreiben sowie Fehler wegen schlecht verständlicher / unverständlicher Sprachübermittlung sind somit ausgeschlossen.
 
* Auf dem DSC-Controller der empfangenden Funkstelle werden die übermittelten Daten in Klarschrift sichtbar. Schreibfehler beim Mitschreiben sowie Fehler wegen schlecht verständlicher / unverständlicher Sprachübermittlung sind somit ausgeschlossen.

Aktuelle Version vom 22. August 2025, 08:13 Uhr

GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) ist ein weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem. Der Begriff GMDSS beinhaltet diesbezüglich technische Einrichtungen (zwei Satellitensysteme, den mobilen Seefunkdienst DSC, Boden- und Schiffsstationen für diese Satellitensysteme, Einsatzzentralen zur Koordinierung der Hilfeleistung MRCC, das Funkfernschreibsystem NAVTEX zur Übertragung von Notmeldungen und Warnungen, Notrufbaken u. a.), Dienststellen sowie technische und organisatorische Regeln zur globalen Hilfe bei Seenotfällen und zur Sicherung der Seefahrt.

Das Kapitel IV (Funk-Kommunikation) der SOLAS-Konvention[1] ist die rechtliche Grundlage des GMDSS. Das GMDSS wurde weltweit bis zum 1. Februar 1999 eingeführt. Frachtschiffe bis BRZ 300 und Fahrgastschiffe in Auslandsfahrt müssen mit dem Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS ausgerüstet sein. Es wird empfohlen, dass alle anderen Wasserfahrzeuge sich am GMDSS beteiligen.

Im Unterschied zum vorherigen Sicherheits-Funksystem garantiert GMDSS eine zuverlässige Seenotalarmierung aus allen Seegebieten über zwei unabhängige Funksysteme. Wenn eine manuelle Seenotalarmierung nicht mehr möglich ist, dann sendet die Satelliten-Notfunkbake den Notruf automatisch (sichere Alarmierung). Außerdem gehören zum GMDSS zwei Warnfunksysteme zur Aufnahme und Verbreitung von Schifffahrts-Sicherheitsinformationen. Die manuelle Seenotalarmierung erfolgt über den digitalen Selektivruf DSC (Digital Selective Calling) mit entsprechend zugelassenen Geräten (DSC-Funkanlage, DSC-Controller) auf Frequenzen, die ausschließlich für den DSC reserviert sind: UKW 156,525 MHz (Kanal 70), Grenzwelle 2.187,5 kHz, KW 4.207,5 kHz, 6.312 kHz, 12.577 kHz sowie 16.804,5 kHz. Die Vorteile des DSC gegenüber dem vorigen Sicherheits-Funksystem bestehen darin:

  • Beim Notrufempfänger erfolgt jeweils ein akustischer und ein optischer Hinweis bei jedem eingehenden Anruf. Eine ständige Überwachung des Funkverkehrs ist jetzt nicht mehr erforderlich.
  • Auf dem DSC-Controller der empfangenden Funkstelle werden die übermittelten Daten in Klarschrift sichtbar. Schreibfehler beim Mitschreiben sowie Fehler wegen schlecht verständlicher / unverständlicher Sprachübermittlung sind somit ausgeschlossen.
  • Die übermittelten Daten werden im DSC-Controller gespeichert. Sie sind jederzeit und wiederholt abrufbar.

Außerdem kann man über DSC bei Kenntnis der MMSI[2] der Seefunkstelle (Schiff) und bei eingeschaltetem GPS-Empfänger die Position des Schiffes abfragen.

An der Küstenfunkstelle Norddeich Radio wurde das GMDSS schrittweise vom 1. Januar 1992 bis zum 31. Dezember 1998 eingeführt. Der zeitliche Ablauf war an den anderen Küstenfunkstellen, z. B. Elbe-Weser Radio ähnlich. Die Abschaltung des Küstenfunks in Deutschland erfolgte am 31. Dezember 1998. Seitdem koordiniert in Deutschland die Rettungsleitstelle See (MRCC[3]) sämtliche Maßnahmen des maritimen Such- und Rettungsdienstes (SAR[4]-Dienst).

Die IMO[5] gibt ein GMDSS-Handbuch heraus. Im Jahr 2025 galt die Edition 2024 des Handbuches.

Literatur

Norddeich Radio DAN Öffentlicher Küstenfunkdienst von 1907 bis 1998. Eine Erinnerung an die weltweit bekannte Küstenfunkstelle - Hrsg. Museum Norddeich Radio e. V.; Deitas, F. - Norden/Ostfriesland - 2007 - 38 S.

Weblinks

Bundesnetzagentur
Rettungsleitstelle See

Fußnoten

  1. SOLAS-Konvention (Safety of Life at Sea - Schutz des menschlichen Lebens auf See) ist ein 1974 im Rahmen der IMO angenommenes Übereinkommen von über 170 Staaten. Dieses Übereinkommen bildet die Nachfolge der SOLAS-Konvention von 1914.
  2. MMSI (Maritime Mobile Service Identity): Rufnummer des mobilen Seefunkdienstes (des Schiffes); neun- bzw. zehnstellige weltweit gültige Rufnummer; in Deutschland wird sie von der Bundesnetzagentur erteilt
  3. MRCC (Maritime Rescue Co-ordination Centre) Bremen = Rettungsleitstelle See der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger DGzRS
  4. SAR: Seach and Rescue
  5. IMO (International Maritime Organization): Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation vertritt als UN-Organisation über 170 Staaten.