Schießstand Satelsrönne: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Der '''Schießstand Satelsrönne''' war ein militärischer [[Schießstand]] in [[Sahlenburg]], nördlich der [[Nordheimstiftung]] | + | Der '''Schießstand Satelsrönne''' war ein militärischer [[Schießstand]] in [[Sahlenburg]], nördlich der [[Nordheimstiftung]]. |
− | Der Schießstand befand sich unmittelbar nördlich der | + | Der Schießstand befand sich unmittelbar nördlich der Nordheimstiftung in der bereits zu [[Duhnen]] gehörenden [[Duhner Heide]]. Trotzdem wurde er als "Sahlenburger Schießstand" bezeichnet. |
− | Der mit zwei Seitenwällen von 3m Höhe und einem Kugelfang von 5m Höhe gesicherte Schießstand wurde [[1893]] eingerichtet. Die Schießbahn hatte eine Länge von 600m. Bis wann genau dieser Schießstand bestand ist nicht bekannt. Im Jahre [[1913]] bat die Marineverwaltung darum den Schießstand noch bis [[1915]] nutzen zu können, weil der [[Schießstand Sahlenburg|Schießstand am Wernerwald]] noch nicht in der Größe | + | Der mit zwei Seitenwällen von 3m Höhe und einem Kugelfang von 5m Höhe gesicherte Schießstand wurde [[1893]] eingerichtet. Die Schießbahn hatte eine Länge von 600m. Bis wann genau dieser Schießstand bestand, ist nicht bekannt. Im Jahre [[1913]] bat die Marineverwaltung darum, den Schießstand noch bis [[1915]] nutzen zu können, weil der [[Schießstand Sahlenburg|Schießstand am Wernerwald]] noch nicht in der Größe fertiggestellt sei, die erforderlich sei, um den Schießstand Satelsrönne aufzugeben. |
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Version vom 5. Juli 2013, 11:16 Uhr
Der Schießstand Satelsrönne war ein militärischer Schießstand in Sahlenburg, nördlich der Nordheimstiftung.
Der Schießstand befand sich unmittelbar nördlich der Nordheimstiftung in der bereits zu Duhnen gehörenden Duhner Heide. Trotzdem wurde er als "Sahlenburger Schießstand" bezeichnet.
Der mit zwei Seitenwällen von 3m Höhe und einem Kugelfang von 5m Höhe gesicherte Schießstand wurde 1893 eingerichtet. Die Schießbahn hatte eine Länge von 600m. Bis wann genau dieser Schießstand bestand, ist nicht bekannt. Im Jahre 1913 bat die Marineverwaltung darum, den Schießstand noch bis 1915 nutzen zu können, weil der Schießstand am Wernerwald noch nicht in der Größe fertiggestellt sei, die erforderlich sei, um den Schießstand Satelsrönne aufzugeben.
Karte
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