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Diskussion:Autobahn-Notlandeplatz Midlum: Unterschied zwischen den Versionen

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:::Selbstverständlich ist der Beton noch da, aber daraus zu schließen, es gäbe noch einen Notlandeplatz, ist dummes Zeug. In den Artikel habe ich die Aufhebung des Schutzbereiches eingefügt. Dieses war der letzte Schritt zur Auflösung des Platzes. Erst danach durften auch die am Rande befindlichen Windmühlen gebaut werden, die bei einem weiterhin existierenden Notlandeplatz verboten gewesen wären. Diese Mühlen sind übrigens in der Höhe beschränkt, weil sie im Bauschutzbereich nach dem Luftverkehrsgesetz für den Marinfliegerstützpunkt Nordholz liegen. Dieser Bauschutzbereich darf nicht mit einem militärischen Schutzbereich nach dem Schutzbereichsgesetz verwechselt werden, der um den Notlandeplatz angeordnet war.--[[Benutzer:Hartmut Braun|Hartmut Braun]] 12:17, 31. Mär. 2011 (UTC)
 
:::Selbstverständlich ist der Beton noch da, aber daraus zu schließen, es gäbe noch einen Notlandeplatz, ist dummes Zeug. In den Artikel habe ich die Aufhebung des Schutzbereiches eingefügt. Dieses war der letzte Schritt zur Auflösung des Platzes. Erst danach durften auch die am Rande befindlichen Windmühlen gebaut werden, die bei einem weiterhin existierenden Notlandeplatz verboten gewesen wären. Diese Mühlen sind übrigens in der Höhe beschränkt, weil sie im Bauschutzbereich nach dem Luftverkehrsgesetz für den Marinfliegerstützpunkt Nordholz liegen. Dieser Bauschutzbereich darf nicht mit einem militärischen Schutzbereich nach dem Schutzbereichsgesetz verwechselt werden, der um den Notlandeplatz angeordnet war.--[[Benutzer:Hartmut Braun|Hartmut Braun]] 12:17, 31. Mär. 2011 (UTC)
 
::::Danke für die Klarstellung. --[[Benutzer:Matze|Matze]] 13:01, 31. Mär. 2011 (UTC)
 
::::Danke für die Klarstellung. --[[Benutzer:Matze|Matze]] 13:01, 31. Mär. 2011 (UTC)
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:::::Gerne! Sonst noch Fragen?--[[Benutzer:Hartmut Braun|Hartmut Braun]] 16:33, 31. Mär. 2011 (UTC)

Version vom 31. März 2011, 18:33 Uhr

Es gibt keine Richtlinie "NLP 2500". Das hast Du meines Erachtens abgeschrieben bei lostplaces, ohne den Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Die korrekte Vorschrift heißt: "Richtlinien für Infrastrukturforderungen zur Anlage von Notlandeplätzen (RIN) - im Zuge von Straßen -, BMVg, Fü S IV 4, Az. 40-25-40/VS-NfD vom 22. Juni 1979". Ich habe mit der Korrektur des Artikels lange gewartet in der Hoffnung, nicht wieder unqualifiziert überschrieben zu werden. Wenn man selber keine Ahnung hat von dem, was man schreibt, sollte man nicht veraltete, unbewiesene Internet-Seiten zusammenschreiben und selbst noch etwas hinzudichten. Nur so können Fehler entstehen wie dieser, indem behauptet wird, der Notlandeplatz sei noch existent, was bereits seit 19 Jahren überholt ist. Da aber der Streit schon wieder vorprogrammiert ist, werde ich mich wieder zurückziehen.--Hartmut Braun 17:50, 30. Mär. 2011 (UTC)

Wenn man selber keine Ahnung hat von dem, was man schreibt Du meinst so wie bei Cap Ruge oder dem ungerichteten Funkfeuer? indem behauptet wird, der Notlandeplatz sei noch existent Wo steht das? --Dervomeer 20:02, 30. Mär. 2011 (UTC)
Übrigens nur nebenbei, ich habe keine Richtlinie NLP 2500 erwähnt gehabt. Und nochmal übrigens, der Platz ist noch existent, auch wenn er nicht mehr in Betrieb und die Infrastuktur beseitigt ist. --Dervomeer 21:56, 30. Mär. 2011 (UTC)
1. Nach meiner Meinung ist der Platz nicht mehr existent, da dort nicht mehr binnen Stunden ein Flugzeug landen kann.
2. Ruge und Funkfeuer haben eigene Diskussionsseiten und gehören hier nicht her
3. Unter Versionen/Autoren läßt sich jederzeit nachverfolgen wer die Richtlinie NLP2500 dem Artikel zugefügt hat: Dervommer--Matze 04:43, 31. Mär. 2011 (UTC)
Selbstverständlich ist der Beton noch da, aber daraus zu schließen, es gäbe noch einen Notlandeplatz, ist dummes Zeug. In den Artikel habe ich die Aufhebung des Schutzbereiches eingefügt. Dieses war der letzte Schritt zur Auflösung des Platzes. Erst danach durften auch die am Rande befindlichen Windmühlen gebaut werden, die bei einem weiterhin existierenden Notlandeplatz verboten gewesen wären. Diese Mühlen sind übrigens in der Höhe beschränkt, weil sie im Bauschutzbereich nach dem Luftverkehrsgesetz für den Marinfliegerstützpunkt Nordholz liegen. Dieser Bauschutzbereich darf nicht mit einem militärischen Schutzbereich nach dem Schutzbereichsgesetz verwechselt werden, der um den Notlandeplatz angeordnet war.--Hartmut Braun 12:17, 31. Mär. 2011 (UTC)
Danke für die Klarstellung. --Matze 13:01, 31. Mär. 2011 (UTC)
Gerne! Sonst noch Fragen?--Hartmut Braun 16:33, 31. Mär. 2011 (UTC)