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Strandgut

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Strandgut ist die Bezeichnung für Gegenstände, die vom Meer an Küsten, Ufer oder Strand gespült werden. Im Allgemeinen handelt es sich um Uferbereiche von Küstenstaaten. In Deutschland galt von 1875 bis 1990 die Strandungsordnung. Nach § 22 konnten Landesregierungen festlegen, welche Gewässer bezüglich Strandgut, Treibgut oder vom Meeresspiegel geborgener Gegenstände der See gleichzustellen waren. Treibgut[1] ist kein Strandgut. Tiere, z. B. Wale am Ufer sind ebenfalls kein Strandgut. Personen, die sich unberechtigt Strandgut aneignen, werden als Strandräuber bezeichnet.

Historie

In vielen Ländern erlaubte das Strandrecht allen Personen, das Strandgut in Besitz zu nehmen. Später erlangten in manchen Gebieten Könige oder andere Personen den Besitzanspruch. Teilweise fiel dem Finder das Schiff/Boot oder anderes Strandgut nur zu, wenn es keine Überlebenden gab. Die Schleswig-Holsteinische Strandordnung von 1712 hatte geregelt, dass ein von der Mannschaft in Seenot verlassenes Schiff als herrenlos galt.

In der Mitte des 19. Jahrhunderts strandeten an der Nordseeküste rund 50 bis 60 Schiffe im Jahr.

Offensichtlich gar nicht so selten kam es zum Missbrauch des Strandrechts. Örtlich wurden falsche Leuchtfeuer aufgestellt, damit Schiffe auf Grund liefen. Es kam auch vor, dass überlebende Schiffbrüchige wieder zurück in die kalte See getrieben oder ermordet wurden.

In Deutschland ist am 17. Mai 1874 die Strandungsordnung erlassen worden. Sie regelte die Aufgaben der Strandbehörden, die Maßnahmen bei Bergung und Hilfsleistungen in Seenot, den Umgang mit Strandgut, Treibgut und versunkenen Gegenständen, die Bergung, die Rechte auf herrenlose geborgene Gegenstände, die Festsetzung der Bergungs- und Hilfskosten und legte noch weitere Bestimmungen fest. Sie hatte 48 Paragrafen und wurde 1990 aufgehoben. Seitdem gilt in Deutschland für Strandgut das Fundrecht, d. h. das Bürgerliche Gesetzbuch. Nach § 965 Absatz 2 BGB entfällt die Anzeigepflicht des Finders, wenn der Gegenstand nicht mehr als 10 € wert ist.

In Dänemark behandelte das Jütländische Gesetz von 1241 (Buch III, Kapitel 61) das Strandgut folgendermaßen: "Wracks, die an Land kommen und denen niemand folgt oder nachkommt, gehören dem König, denn dem König gehört das ganze Ufer, und was keiner Person gehört, gehört dem König. Später gehörten Wracks und Wrackteile nicht mehr einfach dem König, sondern mussten gelagert und gegen Zahlung der Bergungskosten demjenigen übertragen werden, der sein Eigentum nachweisen konnte, wenn sich der Eigentümer innerhalb von "Jahren und Tagen" freiwillig meldete. Zeitweise gewährte der König der Kirche oder dem Adel dieses Vorlandrecht. Diese Privilegien erloschen z. T. durch die Reformation und z. T. durch die Verfassung von 1848. Heute gibt es nur in wenigen Fällen private Vorlandrechte (u.a. auf den Inseln Anholt, Manø und Farø). Am staatlichen und am privaten Ufer sind Strandvögte beschäftigt, die gemäß dem Stranding Act von 1895 den Strand beaufsichtigen und sich um Wracks, Wrackteile usw. kümmern. Sand, Steine und andere Materialien des Strandes darf man mitnehmen in einer geringen Menge, die man ohne Hilfsmittel (Beutel u. a.) tragen kann ("Was Sie in Ihrem Hut haben können."). Bei größeren Mengen ist die Genehmigung des Strandeigen-tümers UND zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde, der dänischen Naturschutzbehörde oder der dänischen Küstendirektion (je nach Standort) erforderlich. Für die Suche nach Bernstein benötigt man keine Erlaubnis - was gefunden wird, gehört dem Finder.

In den Niederlanden sind die Regeln traditionell Teil des Strandrechts und somit im Beach Foundary Act (1931) und im Wrecks Act (1934) festgelegt. Alle Gegenstände, die am Strand gefunden werden, müssen zur Polizei oder zu einer anderen zuständigen Behörde gebracht werden. Der Hauptstrandwächter - in der Regel der Bürgermeister - und der Strandfinder (Stellvertreter des Hauptstrandwächters) wachen über den Strand.

Im Vereinigten Königreich (UK) und in Kanada muss gefundenes Strandgut dem Receiver of Wreck (RoW) gemeldet werden.

Schicksale

Tragisches Unglück - Im Februar 1983 sank der dänische Schoner[2] "ACTIV" vor den westfriesischen Inseln. Ein Mann und eine Frau retteten sich in ein Schlauchboot. In Ufernähe vor der Insel Texel kenterte das Schlauchboot und beide ertranken. Sechzehn Jahre später kamen die Eltern der Frau nach Texel, um den Ort zu sehen, an dem ihre Tochter starb. Die Schwimmweste der verunglückten Frau hängt im Maritim- und Strandräubermuseum Flora.

Liebesschränkchen - Jonathan und Rebecca aus England hatten sich am 11. Mai 2001 kennengelernt. Nach langer gemeinsamer Zeit beendete Rebecca die Beziehung. Darüber war Jonathan so wütend und ungehalten, dass er alle Erinnerungsstücke in eine Box legte und diese ins Meer warf. Er hoffte wohl, dass die Box unterginge. Diese Box war im März 2005 nördlich von De Koog (Ortsteil von Texel) an den Strand gespült worden. Jetzt befinden sich die Gegenstände in einem Schränkchen im Maritim- und Strandräubermuseum Flora.

Kamera auf Hallig Süderoog - Holger Spreer-Wree (Nationalpark-Ranger auf Hallig Süderoog, Kreis Nordfriesland) fand im Herbst 2017 einen schwarzen Kasten. Der Kasten beinhaltete u.a. eine wasserdicht verpackte Kamera. Über Facebook suchten Holger und seine Frau Nele Wree (Nationalpark-Rangerin) nach dem Besitzer. Ein Junge hatte am Strand von Yorkshire (England) seine Box verloren. Er erhielt dann seine Gegenstände zurück.

Strandgut und Ausstellungsorte

Als Strandgut werden häufig Schuhe, andere Ladung, maritime Gegenstände und Schiffsteile gefunden. Manchmal ist auch Flaschenpost dabei. Als die "HAMBURG STAR" Container verlor, fand man am Cuxhavener Strand rosarote Nilpferde.

Die wohl weltweit größte Strandgutausstellung kann man auf der westfriesischen Insel Texel im Maritim- und Strandräubermuseum Flora sehen. Die Eröffnung war Ende 1974. Hauptsächlich Jan Uitgeest (siehe Strandräuber) baute die Sammlung auf und erweiterte sie ständig. Seit 2018 betreiben Judith Vlaming-Van der Zee und André Eelman das Museum. Beide stammen ebenfalls aus Texel und aus echten Strandräuberfamilien. Jährlich kommen ungefähr 40.000 Besucher.

Auf Texel gibt es noch ein weiteres Museum mit Strandgut: Museum Kaap Skil im Ortsteil Oudeschild. Die Holzlamellen als Außenverkleidung des Gebäudes waren Strandgut. Hier kann man sehen, welche exklusiven Gegenstände aus einem Palmholzwrack des 17. Jahrhunderts geborgen wurden. Neben weiteren Themen gibt es auch eine Unterwasserarchäologiesammlung.

Seit April 1992 befindet sich auf der westfriesischen Insel Ameland im Ortsteil Buren das Landwirtschafts- und Strandräubermuseum. Jährlich besuchen rund 10.000 Interessenten die Ausstellung.

In Zandvoort (Provinz Nord-Holland) gab es ein Strandräubermuseum. Exponate waren u.a. ein Stück einer NASA-Rakete, Brillen und Flaschenpost. 2010 ist der 250.000ste Besucher begrüßt worden.

Das Inselmuseum Wangerooge im alten Leuchtturm hat ebenfalls eine Standgutsammlung. Wegen Restaurierungs- und Umbauarbeiten im Zusammenhang mit einem neuen Brandschutzkonzept war es 2024 geschlossen.

Auf Hallig Hooge (Kreis Nordfriesland) hat der ehemalige Kapitän Werner Boyens eine kleine Galerie mit Strandgut. Es fing wohl damit an, dass er 1994 einen Schuh fand. Jetzt hat er über 350 einzelne Schuhe - vom Kinderschuh bis zum Schuh mit der Größe 50. In manchen Jahren fand er 20 Stück.

Im Rungholtmuseum Bahnsen auf der Insel Pellworm (Kreis Nordfriesland) zeigt Helmut Bahnsen u.a. seine Geschirrsammlung. Die ersten Funde stammen aus den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Herr Bahnsen erzählt bei Interesse auch etwas über Rungholt[3].

Im Ostseebad Boltenhagen (Kreis Nordmecklenburg) gibt es ein Buddelschiffmuseum als Privatsammlung, in der auch Strandgut gezeigt wird.

Weblinks

Maritim- und Strandräubermuseum Museum Kaapskil Landwirtschafts- und Strandräubermuseum Swartwoude Inselmuseum Wangerooge Rungholt-Museum Bahnsen Buddelschiffmuseum Boltenhagen

Video


Fußnoten

  1. Treibgut (Seetrift): Gegenstände, die im Meer treiben
  2. Schoner: Segelschiff mit mindestens zwei Masten, dessen vorderster Mast nicht der höchste ist
  3. Rungholt: ehemalige Siedlung; westlich von Husum gelegen; wurde bei der Sturmflut in der Nacht vom 11. zum 12. Oktober 1634 vollständig zerstört