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Wolskermarsch: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Wolskermarsch''' ist ein Flurname im [[Sahlenburg]]. Die Wolskermarsch ist nicht eingedeicht und kann bei [[Sturmflut]]en überschwemmt werden.
  
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Im Einkunftsregister von [[1577]] wird die Wolskermarsch als "Wulscher Marsch" und "Wolscher Marsch" bezeichnet. Die Herkunft des Namens ist unbekannt.  
  
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Die Wolskermarsch gehörte zur Sahlenburger [[Allmende]], ebenso wie das [[Finkenmoor]], das [[Pennworthmoor]], das [[Lohmsmoor]], der [[Sahlenburger Strand|Strand]] und die [[Sahlenburger Heide]].
 
Die Wolskermarsch gehörte zur Sahlenburger [[Allmende]], ebenso wie das [[Finkenmoor]], das [[Pennworthmoor]], das [[Lohmsmoor]], der [[Sahlenburger Strand|Strand]] und die [[Sahlenburger Heide]].
  
Geomorphologisch ist die Wolskermarsch eine mit Niedermoortorfen und Abschlämm-Massen gefüllte Erosionsrinne am Westrand des [[Geest]]rückens [[Hohe Lieth]]. Die Erosionsrinne der Wolskermarsch ist zur See hin offen, nur durch einen kleinen Steindamm geschützt. Bei der [[Sturmflut]] vom [[3. Januar]] [[1976]] reichte dieser Schutz nicht aus, so dass die Wolskermarsch mitsamt des dort befindlichen Campingplatzes von der Nordsee überflutet wurde.
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Geomorphologisch ist die Wolskermarsch eine mit Niedermoortorfen und Abschlämm-Massen gefüllte Erosionsrinne am Westrand des [[Geest]]rückens [[Hohe Lieth]]. Die Erosionsrinne der Wolskermarsch ist zur See hin offen, seit der [[Sturmflut von 1962]] durch einen kleinen Steindamm geschützt. Bei der [[Sturmflut]] vom [[3. Januar]] [[1976]] reichte dieser Schutz nicht aus, sodass die Wolskermarsch mitsamt des dort befindlichen Campingplatzes von der Nordsee überflutet wurde.
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Zur Abwendung der bei Sturmfluten drohenden Gefahren von Leib und Leben hat der Rat der Stadt Cuxhaven in seiner Sitzung am [[28. Februar]] [[2008]] beschlossen, Wohnen und Übernachten in Wohnwagen und sonstigen transportablen oder festen Campingunterkünften auf den im Gebiet der „Wolskermarsch“ befindlichen Campingplätzen in der sturmflutgefährdeten Zeit zu untersagen. Das Verbot gilt vom 1. November bis zum 1. März eines jeden Jahres.
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Die Besitzer oder Betreiber der Campingplätze haben durch deutliche sichtbaren Aushang an den Zufahrten zu ihren Campingplätzen auf das Verbot hinzuweisen. Außerdem sind an den Zufahrten zu den  Campingplätzen Schilder mit der Aufschrift „Achtung ! Sturmflutgefährdeter Platz !“ dauerhaft anzubringen.
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Datei:Wolskermarsch 7795.jpg|um 1960
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Datei:Wolskermarsch 1962 02.jpg|[[Sturmflut von 1962]]
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Datei:Wolskermarsch 7793.jpg|um 1970
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Aktuelle Version vom 10. Februar 2024, 21:05 Uhr

Luftbild 2014
Wolskermarsch 2007

Wolskermarsch ist ein Flurname im Sahlenburg. Die Wolskermarsch ist nicht eingedeicht und kann bei Sturmfluten überschwemmt werden.

Herkunft des Namens

Im Einkunftsregister von 1577 wird die Wolskermarsch als "Wulscher Marsch" und "Wolscher Marsch" bezeichnet. Die Herkunft des Namens ist unbekannt.


Lage

Die Wolskermarsch gehörte zur Sahlenburger Allmende, ebenso wie das Finkenmoor, das Pennworthmoor, das Lohmsmoor, der Strand und die Sahlenburger Heide.

Beschreibung

Geomorphologisch ist die Wolskermarsch eine mit Niedermoortorfen und Abschlämm-Massen gefüllte Erosionsrinne am Westrand des Geestrückens Hohe Lieth. Die Erosionsrinne der Wolskermarsch ist zur See hin offen, seit der Sturmflut von 1962 durch einen kleinen Steindamm geschützt. Bei der Sturmflut vom 3. Januar 1976 reichte dieser Schutz nicht aus, sodass die Wolskermarsch mitsamt des dort befindlichen Campingplatzes von der Nordsee überflutet wurde.

Besonderheit

Hinweis auf Überschwemmung

Zur Abwendung der bei Sturmfluten drohenden Gefahren von Leib und Leben hat der Rat der Stadt Cuxhaven in seiner Sitzung am 28. Februar 2008 beschlossen, Wohnen und Übernachten in Wohnwagen und sonstigen transportablen oder festen Campingunterkünften auf den im Gebiet der „Wolskermarsch“ befindlichen Campingplätzen in der sturmflutgefährdeten Zeit zu untersagen. Das Verbot gilt vom 1. November bis zum 1. März eines jeden Jahres.

Die Besitzer oder Betreiber der Campingplätze haben durch deutliche sichtbaren Aushang an den Zufahrten zu ihren Campingplätzen auf das Verbot hinzuweisen. Außerdem sind an den Zufahrten zu den Campingplätzen Schilder mit der Aufschrift „Achtung ! Sturmflutgefährdeter Platz !“ dauerhaft anzubringen.

Bilder


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