Rettungsbake
Als Rettungsbake versteht man eine Bake, primär als Zuflucht für in Seenot geratene Personen. Das heißt, sie hat entgegen anderer Baken i.d.R keine nautische Relevanz für die Seefahrt. Andererseits haben diverse nautische Baken integrierte Rettungsräume oder Plattformen. Dies ist z.B. bei der Bake auf dem Süderoogsand oder der Scharhörnbake, auch der ehemaligen Buschsandbake der Fall.
Im Cuxhavener Wattgebiet stehen an sieben neuralgischen Punkten seit den 1970er Jahren stählerne Rettungsbaken für Wattwanderer, die die Gefahren des auflaufenden Wasser ignoriert haben. Diese auf Stahlsäulen montierten Stahlkäfige sind über eine angebrachte Leiter durch Bodenluken zu betreten und bieten Platz für 6 Personen. Sie sind als Stahlkäfige ausgebildet, damit sie auch bei Blitzschlag Sicherheit bieten (Faradayscher Käfig). Auch bei Hochwasser ragen sie noch 2 Meter aus dem Wasser. Zumeist sind sie mit Signalgeräten ausgestattet (Signalfackeln, -raketen oder -pistolen oder auch Notfunkgeräten).
Die farbigen Streifen unterhalb des Schutzkäfigs sind Reflexions-Streifen, die ein Auffinden der Baken bei Dunkelheit ermöglichen.
Seit Bestehen der Baken hat es im Cuxhavener Wattenmeer keine Ertrunkenen mehr gegeben.
Um ihre ständige Betriebsbereitschaft zu gewährleisten, gibt es in der Wattwagenverordnung eine Pflicht der Wattwagenführer, Auffälligkeiten an den Baken zu melden:
- § 6 der Hamburgischen Wattwagenverordnung vom 23. August 2005:
- Meldepflichten
- (1) Wesentliche Veränderungen der Wegebeschaffenheit oder der Reisigbündel und Rettungsbaken sind von den Fahrerinnen bzw. Fahrern oder ihren Unternehmerinnen bzw. Unternehmern unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden.
Ein missbräuchliches Besteigen oder gar Beschädigen der Baken ist strafbar. So ist ein durch bloßes Besteigen ausgelöster Rettungseinsatz i.d.R. zu bezahlen.
Im Winterhalbjahr werden die Rettungsbaken zum Teil demontiert, um sie vor Schäden durch Sturm oder Eisgang zu schützen.