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Rettungsbake

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Rettungsbake im Cuxhavener Watt
Rettungsbake im Cuxhavener Watt

Als Rettungsbake versteht man eine Bake, primär als Zuflucht für in Seenot geratene Personen. Das heißt, sie hat entgegen anderer Baken i.d.R keine nautische Relevats für die Seefahrt. Andersrum haben diverse nautische Baken integrierte Rettungsräume oder Plattformen. So die Bake auf dem Süderoogsand oder die Scharhörnbake, auch die ehem. Buschsandbake.

Im Cuxhavener Wattgebiet stehen an sieben neuralgischen Punkten seit den 70er Jahren stählerne Rettungsbaken für Wattwanderer, die die Gefahren des auflaufenden Wasser ignuriert haben. Diese auf Stahlsäulen montierten Stahlkäfige sind über eine angebrachte Leiter durch Bodenluken zu betreten und bieten Platz für 6 Personen. Stahlkäfige, damit sie auch bei Gewitter Sicherheit bieten (Faradayscher Käfig). Auch bei Hochwasser ragen sie noch 2 Meter aus dem Wasser. Zumeißt sind sie mit Signalgeräten ausgestattet (Signalfackeln, -raketen oder -pistolen oder auch Notfunkgeräten).

Seit Bestehen der Baken hat es im Cuxhavener Wattenmeer keine Ertrunkenen mehr gegeben.

Um ihre ständige Betriebsbereitschaft zu gewährleisten, gibt es in der Wattwagenverordnung eine Pflicht der Wattwagenführer, Auffälligkeiten an den Baken zu melden:

§ 6 der Hamburgische Wattwagenverordnung vom 23. August 2005:
Meldepflichten
(1) Wesentliche Veränderungen der Wegebeschaffenheit oder der Reisigbündel und Rettungsbaken sind von den Fahrerinnen bzw. Fahrern oder ihren Unternehmerinnen bzw. Unternehmern unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden.

Ein missbräuchliches besteigen oder gar beschädigen der Baken ist strafbar. So ist ein durch bloßes Besteigen ausgelöster Rettungseinsatz i.d.R. zu bezahlen.

Im Winterhalbjahr werden sie zum Teil demontiert, um sie vor Schäden durch Sturm oder Eisgang zu schützen.