Seefunk
Der Seefunk erfüllt mehrere Funktionen und ist somit in verschiedene Bereiche unterteilt.
Das SOLAS-Übereinkommen und nachfoldende Aktualisierungen[1], Beschlüsse der Weltfunkkonferenz (WRC)[2] und somit die Fortschreibung der Radio Regulations[3] bilden die rechtlichen Grundlagen. Verschiedene bzw. weitergehende Festlegungen wurden in europäisches Recht umgesetzt, z. B. Beschluss der EU-Kommission 2013/638/EU über grundlegende Anforderungen an Seefunkanlagen, die auf nicht dem SOLAS-Übereinkommen unterliegenden Schiffen eingesetzt werden und am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) teilnehmen sollen.
Bestandteile des Seefunks sind:
- Besondere Bedeutung hat das satellitengestützte System zur weltweiten Hilfe bei Seenotfällen und zur Sicherung der Schifffahrt (GMDSS) - u. a. mit dem digitalen Selektivruf DSC.
- Schmalband-Telegraphie für Fernschreibübertragung (NBDP Narrow-Band Direct-Printing Telegraphy)
- Funktelefonie
- Das automatische Schiffsidentifikationssystem AIS (Automatic Identification System) teilt MMSI-Nummer[4], Position, Kurs, Geschwindigkeit und weitere technische Angaben des Schiffes (der Seefunkstelle) mit. Das AIS wurde von der IMO[5] am 6. Dezember 2000 als verbindlicher Standard festgelegt. Über zwei Kanäle werden die Daten wechselweise übertragen: Kanal 87B = 161,975 MHz (AIS1) und Kanal 88B = 161,025 MHz (AIS2). Die Übertragung kann über Search and Rescue Transmitter (SART = Such- und Rettungstransmitter) erfolgen: AIS1-SART bzw. AIS2-SART.
- Durch die Einführung des GMDSS und des AIS wurde das Peilfunknetz Nordsee nicht mehr benötigt.
- Das System weist Schwachstellen auf:
- Die Seefunkstellen können das AIS auch abschalten.
- Die genaue Lage der Seefunkstelle kann verfälscht werden.
- Das System kann gehackt werden.
- Insgesamt betrachtet trägt das AIS zur Schiffssicherheit bei.
- Als Nebeneffekt profitiert u. a. der Schiffsansagedienst in Cuxhaven von diesem System.
- Die Morse-Telegrafie (Telegrafie mittels Morsezeichen) gehört weiterhin zum Seefunk.
Für den Funkverkehr gibt es festgelegte Prioritäten:
- 1. Notfall (Gefahr für Leib und Leben),
- 2. Dringlichkeit (z. B. Manövrierunfähigkeit wegen Maschinenschadens)
- 3. Sicherheit (Gefahren-/Sicherheitsinformationen - z. B. Unwetterwarnungen)
- 4. Routine.
Die Bundesnetzagentur informiert auf ihrer Homepage über Änderungen/Aktualisierungen bezüglich des Seefunks.
Weblink
Fußnoten
- ↑ SOLAS-Konvention (Safety of Life at Sea - Schutz des menschlichen Lebens auf See) ist ein 1974 im Rahmen der IMO angenommenes Übereinkommen von über 170 Staaten. Dieses Übereinkommen bildet die Nachfolge der SOLAS-Konvention von 1914.
- ↑ WRC (World Radiocommunication Conference): Die Weltfunkkonferenz tagt seit 1995. Die Beschlüsse werden folgendermaßen bezeichnet: z. B. WRC-97 (Beschluss von 1997).
- ↑ Radio Regulations (RR) - deutsche Bezeichnung: Vollzugsordnung für den Funkdienst der Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion (VO Funk); den einzelnen Funkdiensten werden Frequenzbereiche und weitere Parameter zugewiesen. Festlegungen über Betriebsverfahren sind dort ebenfalls aufgeführt.
- ↑ MMSI (Maritime Mobile Service Identity): Rufnummer des mobilen Seefunkdienstes (des Schiffes); neun- bzw. zehnstellige weltweit gültige Rufnummer; in Deutschland wird sie von der Bundesnetzagentur erteilt
- ↑ IMO (International Maritime Organization): Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation vertritt als UN-Organisation über 170 Staaten.