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Seefunk

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Der Seefunk erfüllt mehrere Funktionen und ist somit in verschiedene Bereiche unterteilt.

Das SOLAS-Übereinkommen und nachfoldende Aktualisierungen[1], Beschlüsse der Weltfunkkonferenz (WRC)[2] und somit die Fortschreibung der Radio Regulations[3] bilden die rechtlichen Grundlagen. Verschiedene bzw. weitergehende Festlegungen wurden in europäisches Recht umgesetzt, z. B. Beschluss der EU-Kommission 2013/638/EU über grundlegende Anforderungen an Seefunkanlagen, die auf nicht dem SOLAS-Übereinkommen unterliegenden Schiffen eingesetzt werden und am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) teilnehmen sollen.

Bestandteile des Seefunks sind:

  • Besondere Bedeutung hat das satellitengestützte System zur weltweiten Hilfe bei Seenotfällen und zur Sicherung der Schifffahrt (GMDSS) - u. a. mit dem digitalen Selektivruf DSC.
  • Schmalband-Telegraphie für Fernschreibübertragung (NBDP Narrow-Band Direct-Printing Telegraphy)
  • Funktelefonie
  • Das automatische Schiffsidentifikationssystem AIS (Automatic Identification System) teilt MMSI-Nummer[4], Position, Kurs, Geschwindigkeit und weitere technische Angaben des Schiffes (der Seefunkstelle) mit. Das AIS wurde von der IMO[5] am 6. Dezember 2000 als verbindlicher Standard festgelegt. Über zwei Kanäle werden die Daten wechselweise übertragen: Kanal 87B = 161,975 MHz (AIS1) und Kanal 88B = 161,025 MHz (AIS2). Die Übertragung kann über Search and Rescue Transmitter (SART = Such- und Rettungstransmitter) erfolgen: AIS1-SART bzw. AIS2-SART.
Durch die Einführung des GMDSS und des AIS wurde das Peilfunknetz Nordsee nicht mehr benötigt.
Das System weist Schwachstellen auf:
Die Seefunkstellen können das AIS auch abschalten.
Die genaue Lage der Seefunkstelle kann verfälscht werden.
Das System kann gehackt werden.
Insgesamt betrachtet trägt das AIS zur Schiffssicherheit bei.
Als Nebeneffekt profitiert u. a. der Schiffsansagedienst in Cuxhaven von diesem System.
  • Die Morse-Telegrafie (Telegrafie mittels Morsezeichen) gehört weiterhin zum Seefunk.

Für den Funkverkehr gibt es festgelegte Prioritäten:

1. Notfall (Gefahr für Leib und Leben),
2. Dringlichkeit (z. B. Manövrierunfähigkeit wegen Maschinenschadens)
3. Sicherheit (Gefahren-/Sicherheitsinformationen - z. B. Unwetterwarnungen)
4. Routine.

Die Bundesnetzagentur informiert auf ihrer Homepage über Änderungen/Aktualisierungen bezüglich des Seefunks.

Weblink

Bundesnetzagentur


Fußnoten

  1. SOLAS-Konvention (Safety of Life at Sea - Schutz des menschlichen Lebens auf See) ist ein 1974 im Rahmen der IMO angenommenes Übereinkommen von über 170 Staaten. Dieses Übereinkommen bildet die Nachfolge der SOLAS-Konvention von 1914.
  2. WRC (World Radiocommunication Conference): Die Weltfunkkonferenz tagt seit 1995. Die Beschlüsse werden folgendermaßen bezeichnet: z. B. WRC-97 (Beschluss von 1997).
  3. Radio Regulations (RR) - deutsche Bezeichnung: Vollzugsordnung für den Funkdienst der Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion (VO Funk); den einzelnen Funkdiensten werden Frequenzbereiche und weitere Parameter zugewiesen. Festlegungen über Betriebsverfahren sind dort ebenfalls aufgeführt.
  4. MMSI (Maritime Mobile Service Identity): Rufnummer des mobilen Seefunkdienstes (des Schiffes); neun- bzw. zehnstellige weltweit gültige Rufnummer; in Deutschland wird sie von der Bundesnetzagentur erteilt
  5. IMO (International Maritime Organization): Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation vertritt als UN-Organisation über 170 Staaten.