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Lappe

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Das Geschlecht der Lappe (vielfach auch "von Lappe") war ein Grundherrengeschlecht im Land Hadeln.

Geschichte

Das Geschlecht der Lappe ist ab 1315 nachweisbar. Sie waren Lehnsherren des Herzogs von Sachsen-Lauenburg und des Grafen von Sachsen-Bergedorf mit Besitzungen im Lande Hadeln, unter anderem in Nordleda und Sahlenburg. In Sahlenburg soll auf einem von Elmschen Grundstück (heute Am Grooten Kamp 1) die erste (Holz-)Burg der Lappes gestanden haben. Sahlenburg findet als Burg der Herren Lappe 1325 erste urkundliche Erwähnung, es ist jedoch wahrscheinlich, dass die Lappes bereits vor 1300 in Sahlenburg residierten. Ihre Herkunft kann nicht belegt werden, unter anderem wird Westfalen als Ausgangsland diskutiert.

In einem Vertrag vom 21. Oktober 1324 verpfändet Erich I. von Sachsen-Lauenburg aus Geldnot die Kirchspiele Groden und Altenwalde (damals noch dem Land Hadeln zugehörig), an Wolderich Lappe, Edelherren zu Ritzebüttel und seine Söhne Johann und Heinrich für einen Betrag von 200 Hamburgische Mark. Die Herzöge von Sachsen-Lauenburg waren jedoch nicht in der Lage, das Pfand wieder einzulösen und so blieben Groden und Altenwalde für die nächsten Jahre im Pfandbesitz der Lappes. Im Jahre 1372, also 48 Jahre später, nehmen die Edelherren Lappe (Wilkin, Wolder und Alverik Lappe) selbst ein Darlehen beim Hamburger Rat auf und verpfänden dafür ihrerseits die beiden oben genannten Kirchspiele für 200 Mark Hamburger Pfennige an den Hamburger Rat. Die Rückzahlung soll in Höhe von 240 Mark Hamburger Pfennige (einschließlich der Zinsen) nach zwei Jahren zu Michaelis[1] erfolgen. Wie bereits vorher waren aber auch die Lappes nicht zur Einlösung des Pfandes fähig, sie bedurften sogar zusätzliche Darlehen der Städte Hamburg und Lübeck.

Bereits um das Jahr 1340 hatten die Lappes in Ritzebüttel eine "Steenborgh" [2], den Vorläufer des heutigen Schlosses Ritzebüttel, errichten lassen, in die sie übersiedelten, um Macht und Stärke zu zeigen. Aufgrund finanzieller Misswirtschaft sahen sich die Lappes jedoch bald gezwungen, andere Einnahmequellen als die Abgaben ihrer Untertanen zu erschließen und begannen mit der Piraterie auf der Elbe und in der Elbmündung.

Aufgrund von Kämpfen zwischen den Lappes und Herzog Erich IV. von Sachsen-Lauenburg verloren die Lappes1382 ihre Besitzungen in Nordleda, bereits 1390 wurde jedoch Wolder Lappe Vertreter des Grafen in dessen Hadelner Grundherrschaft.

1393 kam es zu einem Zerwürfnis zwischen Hamburg und den Lappes, in dessen Verlauf Hamburg den Lappes vorwarf, den Brand des Turmes auf der Insel O (Neuwerk) verursacht und den Turm damit zerstört zu haben. Hamburg verbündete sich mit den Wurtfriesen (Wurstern) und eroberte in einem blutigen Gefecht das Schloss Ritzebüttel.

Im Gefolge dieses Streites werden mit Datum vom 31. Juli 1394 zwei Verträge zwischen den Knappen des Stiftes zu Bremen, Wolder und Alverich Lappe, geschlossen. Mit dem ersten Vertrag geht das Schloss Ritzebüttel, das ihnen in "rechter Fehde" abgenommen wurde, mit den zugehörigen Dörfern Sahlenburg, Duhnen, Steinmarne, Westerdöse, Osterdöse, Nordwisch, Süderwisch, Stickenbüttel und Ritzebüttel an den Hamburger Rat über. Im zweiten Vertrag wird die Abtretung der Kirchspiele Wolde (Altenwalde) und Groden nochmals bestätigt. Zwar wird ein Einlösungrecht vereinbart und auch in einem weiteren Vertrag vom 8. September 1400 bestätigt, es wird jedoch nicht genutzt werden. Letzterer Vertrag stellt nach Ansicht einiger Autoren die Grundlage für die Landesherrschaft Hamburgs in Ritzebüttel dar[3].

Bis zum Jahre 1419 lässt sich die Existenz der Lappes in Ritzebüttel nachweisen, die Verwandtschaft späterer Namensträger mit den Lappes auf Schloss Ritzebüttel ist nicht belegbar.

Quellen

  • Peter Niemeyer, Eine unbekannte Landesherrschaft? Das ehemalige Amt Ritzebüttel – Gedanken über eine landesherrschaftliche Besonderheit Hamburgs, in: Zeitschrift des Vereins für Hamburgische Geschichte (ZVHG) 83/1, 1997
  • Peter Bussler, Historisches Stadtlexikon für Cuxhaven, Cuxhaven 2002, ISBN 3-931771-36-9

Fußnoten

  1. 29. September
  2. Steenborgh = Steinburg. Erste urkundliche Erwähnung: 1342
  3. z.B. Peter Niemeyer in seinem Artikel "Eine unbekannte Landesherrschaft?" (s. Quellen)