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Tiefwasserhafen Scharhörn: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Tiefwasserhafen Scharhörn''' unter dem Namen `Europort´ war ein von [[Hamburg]] geplantes Hafenbauprojekt im Niedersächsischen [[Wattenmeer]] vor [[Cuxhaven]].
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Der '''Tiefwasserhafen Scharhörn''' unter dem Namen `Europort´ war ein von [[Hamburg]] geplantes Hafenbauprojekt im niedersächsischen [[Wattenmeer]] vor [[Cuxhaven]].
  
Aufgrund der bevorzugten Lage Bremerhavens am seetiefen Wasser sieht sich Hamburg mitte der [[1950]]er Jahre genötigt, die Flucht nach vorne anzutreten. Ziel soll ein Tiefwasserhafen auf dem [[Scharhörnplate|Scharhörn-Sand]] sein.  
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Aufgrund der bevorzugten Lage Bremerhavens am seetiefen Wasser sieht sich Hamburg Mitte der [[1950]]er Jahre genötigt, die Flucht nach vorne anzutreten. Ziel soll ein Tiefwasserhafen auf dem [[Scharhörnplate|Scharhörn-Sand]] sein.  
  
[[1959]]/60 geht man in die vorbereitende wissenschaftliche und technische Planung, die am Ende etwa 20 Mio. DM verschlungen hat und einen baufertige Vorlage des Hafens erbringt.  
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[[1959]]/60 geht man in die vorbereitende wissenschaftliche und technische Planung, die am Ende etwa 20 Mio. DM verschlungen hat und eine baufertige Vorlage des Hafens erbringt.  
  
 
Für die Ausführung benötigt Hamburg allerdings das zu Niedersachsen gehörige Wattenmeer mit den Inseln [[Neuwerk]] und [[Scharhörn]]. So kommt es Ende Mai [[1961]] zu Verhandlungen. Am [[26. Juni]] [[1961]] stimmt die Stadt Cuxhaven zu. Am [[5. Oktober]] [[1962]] kommt es zur Ratifizierung des Staatsvertrages zwischen Hamburg und dem Land Niedersachsen, dem `Cuxhaven-Vertrag´. Ein anderer Autor spricht von einer Vertragsübergabe bereits am [[1. Oktober]] [[1961]]. Hamburg bekommt die gewünschten Wattflächen, sowie die beiden Inseln mit einer Fläche von 95 km², Niedersachsen im Gegenzug die dringend für den Ausbau des [[Neuer Fischereihafen|Neuen Fischereihafens]] und den Bau einer [[Seeschleuse]] benötigten [[Hafen]]flächen von 200 ha. Auf eine dringend von Niedersachsen erhoffte Überlassung des gesamten Geländes des [[Amerikahafen]]s lässt Hamburg sich jedoch nicht ein. Begründung ist der Eigenbedarf als Basishafen für den Bau des Scharhörnhafens. Am [[6. Mai]] [[1963]] erfolgt die offizielle Gebietsübergabe.
 
Für die Ausführung benötigt Hamburg allerdings das zu Niedersachsen gehörige Wattenmeer mit den Inseln [[Neuwerk]] und [[Scharhörn]]. So kommt es Ende Mai [[1961]] zu Verhandlungen. Am [[26. Juni]] [[1961]] stimmt die Stadt Cuxhaven zu. Am [[5. Oktober]] [[1962]] kommt es zur Ratifizierung des Staatsvertrages zwischen Hamburg und dem Land Niedersachsen, dem `Cuxhaven-Vertrag´. Ein anderer Autor spricht von einer Vertragsübergabe bereits am [[1. Oktober]] [[1961]]. Hamburg bekommt die gewünschten Wattflächen, sowie die beiden Inseln mit einer Fläche von 95 km², Niedersachsen im Gegenzug die dringend für den Ausbau des [[Neuer Fischereihafen|Neuen Fischereihafens]] und den Bau einer [[Seeschleuse]] benötigten [[Hafen]]flächen von 200 ha. Auf eine dringend von Niedersachsen erhoffte Überlassung des gesamten Geländes des [[Amerikahafen]]s lässt Hamburg sich jedoch nicht ein. Begründung ist der Eigenbedarf als Basishafen für den Bau des Scharhörnhafens. Am [[6. Mai]] [[1963]] erfolgt die offizielle Gebietsübergabe.
  
Mit dem [[11. Februar]] [[1971]] waren die Voruntersuchungen abgeschlossen. Es ist vorgesehen, den Hafen über einen breiten Damm durch das Watt beim [[Bauhof Arensch|Arenscher Bauhof]] an das Festland anzuschließen, da hier der hamburgische Sektorenkeil des [[Wattenmeer]]es auf einer Breite von 200 Metern endet; der sogenannte Punkt X. Von hieraus waren zwei Möglichkeiten angedacht: Eine richtung Süden vor [[Arensch]] und [[Berensch]] velaufend und eine zweite richtung Osten mitten durch die Arenscher und [[Holter Heide]] in Richtung Cuxhaven. Das hätte natürlich zu einer enormen Einbuße für das Landschaftsschutzgebiet des [[Wernerwald]]es geführt durch Abgase und Lärm. So war eine Trasse veranschlagt für zweigleisige Eisenbahnführung, sowie für den Kraftfahrzeugverkehr. Man ging dabei von 30 Mio. Tonnen Nutzlast/p.A. aus.<br/>
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Mit dem [[11. Februar]] [[1971]] waren die Voruntersuchungen abgeschlossen. Es ist vorgesehen, den Hafen über einen breiten Damm durch das Watt beim [[Bauhof Arensch|Arenscher Bauhof]] an das Festland anzuschließen, da hier der hamburgische Sektorenkeil des [[Wattenmeer]]es auf einer Breite von 200 Metern endet; der sogenannte Punkt X. Von hieraus waren zwei Möglichkeiten angedacht: Eine Richtung Süden vor [[Arensch]] und [[Berensch]] verlaufend und eine zweite Richtung Osten mitten durch die Arenscher und [[Holter Heide]] in Richtung Cuxhaven. Das hätte natürlich zu einer enormen Einbuße für das Landschaftsschutzgebiet des [[Wernerwald]]es geführt durch Abgase und Lärm. So war eine Trasse veranschlagt für zweigleisige Eisenbahnführung, sowie für den Kraftfahrzeugverkehr. Man ging dabei von 30 Mio. Tonnen Nutzlast/p.A. aus.<br/>
 
Egal, wie Hamburg sich schlussendlich entschieden hätte, das Land Niedersachsen hatte sich vertraglich verpflichtet, alles zu tun und zu dulden, dass Hamburg seine gewünschten Trassen und Anschlüsse bekommt.
 
Egal, wie Hamburg sich schlussendlich entschieden hätte, das Land Niedersachsen hatte sich vertraglich verpflichtet, alles zu tun und zu dulden, dass Hamburg seine gewünschten Trassen und Anschlüsse bekommt.
  
So kann es für Cuxhaven und das Wattenmeer nur als ein großes Glück angesehen werden, dass Hamburg [[1979]] seine Pläne aus ökologischen Gründen aufgab. Bereits am [[20. Juli]] [[1978]] hatte es eine Aufforderung der Stadt Cuxhaven an Hamburg gegeben, die vorgesehenen Baumaßnahmen vollständig fallen zu lassen. Anfang [[1980]] wurde dann auch die Einreichung des Planfeststellungsverfahrens fallen gelassen. Man behielt sich jedoch das jederzeitige Recht vor, das Projekt erneut anzugehen. Im April [[1990]] errichtete der Senat den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer und schloss damit die Kette der geschützten Gebiete an der Nordseeküste. Mittlerweile sollte die ökologische Lobby, nicht zuletzt duch die Beantragung der Anerkennung zum Welt-Kulturerbe-Auszeichnung für das Wattenmeer für das Jahr 2012, so gefestigt sein, dass eine Wiederaufnahme der Maßnahme ausgeschlossen ist.
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So kann es für Cuxhaven und das Wattenmeer nur als ein großes Glück angesehen werden, dass Hamburg [[1979]] seine Pläne aus ökologischen Gründen aufgab. Bereits am [[20. Juli]] [[1978]] hatte es eine Aufforderung der Stadt Cuxhaven an Hamburg gegeben, die vorgesehenen Baumaßnahmen vollständig fallen zu lassen. Anfang [[1980]] wurde dann auch die Einreichung des Planfeststellungsverfahrens fallen gelassen. Man behielt sich jedoch das jederzeitige Recht vor, das Projekt erneut anzugehen. Im April [[1990]] errichtete der Senat den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer und schloss damit die Kette der geschützten Gebiete an der Nordseeküste. Mittlerweile sollte die ökologische Lobby, nicht zuletzt durch die Beantragung der Anerkennung zur Welt-Kulturerbe-Auszeichnung für das Wattenmeer für das Jahr 2012, so gefestigt sein, dass eine Wiederaufnahme der Maßnahme ausgeschlossen ist.
  
 
[[Kategorie:Hafen]]
 
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[[Kategorie:Bauwerke(Chronik)]]
 
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[[Kategorie:Berensch-Arensch]]
 
[[Kategorie:Berensch-Arensch]]

Aktuelle Version vom 15. Oktober 2022, 16:23 Uhr

Geplanter Tiefwasserhafen Scharhörn
Punkt X der Trasse Tiefwasserhafen Scharhörn

Der Tiefwasserhafen Scharhörn unter dem Namen `Europort´ war ein von Hamburg geplantes Hafenbauprojekt im niedersächsischen Wattenmeer vor Cuxhaven.

Aufgrund der bevorzugten Lage Bremerhavens am seetiefen Wasser sieht sich Hamburg Mitte der 1950er Jahre genötigt, die Flucht nach vorne anzutreten. Ziel soll ein Tiefwasserhafen auf dem Scharhörn-Sand sein.

1959/60 geht man in die vorbereitende wissenschaftliche und technische Planung, die am Ende etwa 20 Mio. DM verschlungen hat und eine baufertige Vorlage des Hafens erbringt.

Für die Ausführung benötigt Hamburg allerdings das zu Niedersachsen gehörige Wattenmeer mit den Inseln Neuwerk und Scharhörn. So kommt es Ende Mai 1961 zu Verhandlungen. Am 26. Juni 1961 stimmt die Stadt Cuxhaven zu. Am 5. Oktober 1962 kommt es zur Ratifizierung des Staatsvertrages zwischen Hamburg und dem Land Niedersachsen, dem `Cuxhaven-Vertrag´. Ein anderer Autor spricht von einer Vertragsübergabe bereits am 1. Oktober 1961. Hamburg bekommt die gewünschten Wattflächen, sowie die beiden Inseln mit einer Fläche von 95 km², Niedersachsen im Gegenzug die dringend für den Ausbau des Neuen Fischereihafens und den Bau einer Seeschleuse benötigten Hafenflächen von 200 ha. Auf eine dringend von Niedersachsen erhoffte Überlassung des gesamten Geländes des Amerikahafens lässt Hamburg sich jedoch nicht ein. Begründung ist der Eigenbedarf als Basishafen für den Bau des Scharhörnhafens. Am 6. Mai 1963 erfolgt die offizielle Gebietsübergabe.

Mit dem 11. Februar 1971 waren die Voruntersuchungen abgeschlossen. Es ist vorgesehen, den Hafen über einen breiten Damm durch das Watt beim Arenscher Bauhof an das Festland anzuschließen, da hier der hamburgische Sektorenkeil des Wattenmeeres auf einer Breite von 200 Metern endet; der sogenannte Punkt X. Von hieraus waren zwei Möglichkeiten angedacht: Eine Richtung Süden vor Arensch und Berensch verlaufend und eine zweite Richtung Osten mitten durch die Arenscher und Holter Heide in Richtung Cuxhaven. Das hätte natürlich zu einer enormen Einbuße für das Landschaftsschutzgebiet des Wernerwaldes geführt durch Abgase und Lärm. So war eine Trasse veranschlagt für zweigleisige Eisenbahnführung, sowie für den Kraftfahrzeugverkehr. Man ging dabei von 30 Mio. Tonnen Nutzlast/p.A. aus.
Egal, wie Hamburg sich schlussendlich entschieden hätte, das Land Niedersachsen hatte sich vertraglich verpflichtet, alles zu tun und zu dulden, dass Hamburg seine gewünschten Trassen und Anschlüsse bekommt.

So kann es für Cuxhaven und das Wattenmeer nur als ein großes Glück angesehen werden, dass Hamburg 1979 seine Pläne aus ökologischen Gründen aufgab. Bereits am 20. Juli 1978 hatte es eine Aufforderung der Stadt Cuxhaven an Hamburg gegeben, die vorgesehenen Baumaßnahmen vollständig fallen zu lassen. Anfang 1980 wurde dann auch die Einreichung des Planfeststellungsverfahrens fallen gelassen. Man behielt sich jedoch das jederzeitige Recht vor, das Projekt erneut anzugehen. Im April 1990 errichtete der Senat den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer und schloss damit die Kette der geschützten Gebiete an der Nordseeküste. Mittlerweile sollte die ökologische Lobby, nicht zuletzt durch die Beantragung der Anerkennung zur Welt-Kulturerbe-Auszeichnung für das Wattenmeer für das Jahr 2012, so gefestigt sein, dass eine Wiederaufnahme der Maßnahme ausgeschlossen ist.